Jobben in den Semesterferien

12. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
derBasti1896
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobben in den Semesterferien

Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Beitrag hier richtig ist, nicht besser ins Arbeitsrecht oder gar in ein ganz anderes Forum gehört...Hoffe es passt hier her;)

Zum Problem:
Ich bin Student und habe jetzt Semesterferien. Ich arbeite in einem Gastrobetrieb auf 400€-Basis. Ich kann mir dort frei wählen, wie viele Termine ich pro Monat mache. Mein Gehalt richtet sich dann nach der erledigten Arbeit.
Für die kommenden 2 Monate möchte ich keinen Termin machen und mir dafür einen anderen Job suchen, bei dem ich Vollzeitangestellter bin und "richtig" Geld verdiene.

Mir wurde von der Personalabteilung des Gastrobetriebs gesagt, dass es hierbei Schwierigkeiten gibt, weil ich als Student nur 50 Stunden (pro Woche? oder Monat?) Steuerfrei arbeiten darf. Diese 50 Stunden würde jetzt der Gastrobetrieb nutzen und ein weitere Arbeitgeber müsste also für mich Steuern (Lohnsteuer?) zahlen müssen.

Ist das so richtig? Gilt das nur, wenn ich in dem Gastrobetrieb auch wirklich arbeite oder reicht die Einstellung an sich?

Ich möchte einfach nicht so unvorbereitet in ein mögliches Bewerbungsgespräch gehen.

Danke für die Hilfe

Liebe Grüße



-- Editiert am 12.07.2009 19:05

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Benden
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

als Student kann man während des Semesters ca. 20 Stunden/Woche arbeiten. In den Semesterfereien ist es durchaus möglich und auch üblich Vollzeit arbeiten. Wenn du also in dem Gastrobetrieb während deiner Vollzeitbeschäftigung nicht arbeitest, müsstest du dich doch dort auch problemlos abmelden können, oder nicht?

Eine Begrenzung auf 50 Stunden (Woche/Monat?) ist mir persönlich nicht bekannt.

Es kann sein, dass du während dieser Vollzeitbeschäftigung auch besteuert wirst. Die Lohnsteuer kann man sich allerdings im Regelfall über die Lohnsteuere rklärung wieder holen, wenn man über das Jahr betrachtet nicht über den Grundfreibetrag von 7.834 Euro (2009) kommt.

Normalerweise zahlt man als Student dann auch in die Sozialversicherung ein (RV). Genau kann ich dir das nicht sagen. Ist bei mir alles schon ein Weilchen her. Viel wichtiger ist allerdings die Krankenkasse. Solltest du familienversichert sein, gibt es eine Verdienstgrenze! Ebenfalls nicht zu vergessen ist die Grenze beim Kindergeld.

Gruß Benden


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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo Basti,

eine 50-Stunden-Beschränkung ist mir auch nicht bekannt, verwechselst du (bzw. der Arbeitgeber) das vielleicht mit der 50-Tage-Regel? Studenten dürfen maximal 2 Monate oder 50 Tage/Jahr sozialversicherungsfrei arbeiten.

Als was läuft denn der Gastrojob? Wenn es ein richtiger Minijob mit Pauschalversteuerung ist, zählt der meines Wissens nach überhaupt nicht.

Und, wie Benden schon schrieb, gilt auch für Studenten der Grundfreibetrag von knapp 7.900 Euro zuzüglich Freibeträge (z.B. 920 Euro Werbungskostenpauschale).

Fazit: Steuern fallen vermutlich nicht an, und wenn doch, werden sie via Steuererklärung wieder erstattet.
Ich kann jedoch nicht sicher sagen, wie das mit den Sozialversicherungsbeiträgen aussieht, denn für Studenten gibt es da einige Besonderheiten; in meiner Firma hatte das Lohnbüro auch gelegentlich Probleme damit.

MfG Stefan

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#3
 Von 
derBasti1896
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau! Es geht um die Sozialversicherungsfreiheit!
Hab grade mal in meinem Arbeitsvertrag nachgeschaut. Dort steht, dass ein kurzfristiges (1/2 Jahr) und damit sozialversicherungsfreies Arbeitsverhältnis, welches ein Volumen von 50 Arbeitstagen umfaßt, geschlossen wird.
Also muss der Betrieb, der mich jetzt Vollzeit anstellt, Sozialversicherung und Lohnsteuer (bekommt man ja wieder) zahlen muss, richtig?

Euch beiden schonmal vielen Dank!!!

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#4
 Von 
Benden
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

der Betrieb, der dich als Werkstudent in den Semesterferien Vollzeit beschäftigt, führt auf jeden Fall Sozialversicherungsbeträge (Rentenversicherung) und ggfs. Lohnsteuer und Soli ab. Dies ist abhängig vom Verdienst.

Dein Gastrojob wird anscheinend nicht als normaler Minijob geführt. Dein Gastrojob unterliegt damit auch nicht der Pauschalbesteuerung.

Es stellt sich vielmehr die Frage, ob die Beschäftigungen über das Jahr verteilt zusammengerechnet werden oder nicht? Zumal es sich um zwei verschiedene AG handelt.

Vielleicht weiss da Stefan mehr.

Gruß
Benden


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#5
 Von 
derBasti1896
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwiefern zusammengerechnet? Meinst du das Gesamteinkommen? Falls ja wäre das eher nebensächlich. Ich verdiene auf keinen Fall mehr als 7600€ (ca. die Kindergeldgrenze) im Jahr. Es werden eher so 6000€-7000€ bis Jahresende werden.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo Basti,

Steuern musst du nicht zahlen (bzw. du bekommst sie zurück), ich dachte, das hatten wir schon geklärt. Das Problem sind die Sozialversicherungsbeiträge, und die sind bedeutend höher als die eventuellen Steuern.

Die sogenannte "kurzfristige Beschäftigung" ist sozialversicherungsfrei, solange die 50-Tage-/2 Monats-Grenze nicht überschritten wird und es keine berufsmäßiger Tätigkeit ist (bei Studenten in der Regel unproblematisch).
Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch neben einem Hauptjob ausgeübt werden. Informativer Link

quote:
Also muss der Betrieb, der mich jetzt Vollzeit anstellt, Sozialversicherung und Lohnsteuer (bekommt man ja wieder) zahlen muss, richtig?
Das würde ich auch so sehen. Wäre dieser Semesterferienjob das einzige Arbeitsverhältnis, könnte er auch unter der oben erläuterten Regelung laufen. Da aber bereits ein solcher Job besteht und die Tage in jedem Fall zusammen gerechnet werden, kommen wir ziemlich sicher auf mehr als 50 Tage.

quote:
ein kurzfristiges (1/2 Jahr)
Das sollte auch in etwa eingehalten werden, da es sonst unter Umständen (von Anfang an) ein normales Arbeitsverhältnis ist/war und die Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssten.

Und noch was zur Kindergeldfreigrenze: Möglichst nicht bis zum letzten Euro herantasten; einmal drüber und es ist vorbei (dabei auch Urlaubsgeld und Weihnachsgeld beachten).

@Benden:
quote:
Es stellt sich vielmehr die Frage, ob die Beschäftigungen über das Jahr verteilt zusammengerechnet werden oder nicht? Zumal es sich um zwei verschiedene AG handelt.
Sobald sie beide als kurzfristige Beschäftigung angemeldet werden, zählen sie auch zusammen. Ansonsten könnte man sich ja über das ganze Jahr von Nebenjob zu Aushilfsjob hangeln, ohne je Versicherungsbeiträge zu zahlen.
quote:
der Betrieb, der dich als Werkstudent in den Semesterferien Vollzeit beschäftigt, führt auf jeden Fall Sozialversicherungsbeträge (Rentenversicherung) und ggfs. Lohnsteuer und Soli ab. Dies ist abhängig vom Verdienst.
Das müsste eigentlich nicht sein, denn genau für solche Fälle gibt es die Sonderregelung (und zwar unabhängig vom Verdienst). Bei Basti verschwendet imho der Gastrojob diese Freiheit. :sweat:

MfG Stefan


-- Editiert am 14.07.2009 00:07

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#7
 Von 
derBasti1896
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Bei Basti verschwendet imho der Gastrojob diese Freiheit.


Genau darauf wollte ich hinaus. So ähnlich wurde mir das auch in meiner Firma erklärt. Nur nicht so gut ;) Danke!
Wenn mein Gastrojob nun als MiniJob angemeldet wäre, hätte ich diese 50 sozialversicherungsfreien Tage nicht aufgebraucht?
Wenn dem so ist müsste ich mal mit meinem AG sprechen und den Vertrag, wenn möglich, ändern. Oder gar den Betrieb wechseln, in Hinblick auf die nächsten Semesterferien...

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13727 Beiträge, 4359x hilfreich)

Hallo Basti,

quote:
Wenn dem so ist müsste ich mal mit meinem AG sprechen und den Vertrag, wenn möglich, ändern. Oder gar den Betrieb wechseln, in Hinblick auf die nächsten Semesterferien...
Ja, richtig, ein Minijob könnte für die Zukunft besser sein. Da dann aber der Arbeitgeber 30% Abgaben hätte (im Gegensatz zu 0%!!! aktuell), wirst du vermutlich auf etwas Lohn verzichten müssen. Andererseits könntest du für den Ferienjob eventuell ein bisschen mehr Lohn aushandeln, da auch der Arbeitgeber seine Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge spart.

Ob es sich wirklich lohnt, ist ein Rechenexempel (bis zu 40% vom Ferienjob versus bis zu 30% vom Gastrojob).
Fraglich ist auch, ob du in den nächsten Jahren auch wieder diesen oder einen vergleichbaren Ferienjob findest.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
derBasti1896
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe heute nochmal mit meinem Chef(Gastrojob) Rücksprache gehalten. Es ist also tatsächlich so, dass ich diese 50 sozialversicherungsfreien Tage im Gastrobetrieb aufbrauche.
Eine weitere Anstellung in einer anderen Firma wäre (für mich und den AG) als Werksstudent am günstigsten.
Es fallen dann zwar Sozialabgaben an, jedoch handelt es sich dabei dann "nur" um die Rentenversicherung.
Doof ist, in meinem persönlichen Fall, nur, dass der zweite AG darauf besteht die 50 sozialversichwerungsfreien Tage auszunutzen. Ergo bin ich wieder auf Jobsuche. Aber wenigstens weiß ich jetzt woran ich bin und kann dementsprechende Infos in der Bewerbung kundtun.

Danke für Eure Hilfe

Liebe Grüße

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