Internetzugang der Eltern steuerlich absetzen?

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
FelSchu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Internetzugang der Eltern steuerlich absetzen?

Hallo zusammen,

ich wohne noch bei meinen Eltern zu Hause. Der Internetzugang wird von diesen Bezahlt und auch steuerlich geltend gemacht.

Nun muss ich diesen Internetzugang aber auch beruflich (Angestellter) nutzen, nämlich immer dann, wenn ich während der Rufbereitschaft von zu Hause unsere Firmen-IT steure und/oder schnell auf Firmendaten zugreifen muss.

Kann ich den Internetzugang in meiner Einkommenssteuererklärung angeben und wenn ja, wie bzw. mit wie viel €? Ich habe im KONZ von 20,00 € pro Monat gelesen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

FelSchu

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Natürlich nicht - es heißt nicht umsonst WerbungsKOSTEN. Ihnen entstehen aber gar keine Kosten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
FelSchu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Dann haben wir uns aber falsch verstanden bzw. ich habe ein Detail vergessen: ich bezahle (wie auch für das Wohnen hier) monatlich Geld an meine Eltern (bzw. finanziere Einkäufe mit).

Das war der Ausgangspunkt meiner Frage. Wie schaut es dann aus?

Es wäre ja sinnlos, einen zusätzlichen Internetzugang für mich zu beantragten. Umgekehrt kann ich nicht erwarten, die Leistungen, für die meine Eltern bezahlen, unentgeltlich nutzen zu dürfen.

Vielen Dank !

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Wie schaut es dann aus? Dann können Sie 50 % der Kosten absetzen, was natürlich nur funktioniert, wenn Sie mit Ihren gesamten Werbungskosten die Pauschale von 1.000 Euro übertreffen. 50 % deshalb, weil Sie den Zugang ja auch privat nutzen. Und die Eltern müssen natürlich ihre steuerlich angesetzten Aufwendungen entsprechend kürzen. Beispiel: Die Eltern zahlen 30 Euro pro Monat für Internet. Sie zahlen den Eltern die Hälfte, also 15 Euro. Folglich können Eltern und Kind jeweils nur 7,50 Euro pro Monat absetzen.

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