Hallo,
ein Arbeitnehmer hatte mehrere Jahre den Zweitwohnsitz am Arbeitsort. Eine doppelte Haushaltsführung wahr nicht gegeben (keine eigener Haushalt am Erstwohnsitz). Wenn der Arbeitnehmer jetzt am Erstwohnsitz einen eigen Haushalt führt und den Zweitwohnsitz am Arbeitsort aufgibt, kann er in der Woche Hotelkosten am Arbeitsort absetzen? Gibt es eine Beschränkung auf drei Monate? Das Hotel oder die Hotels werden ja jede Woche aufgegeben. An 1-2 Tagen fährt der AN auch hin und zurück. Hinzu kommen Café. 2 Übernachtungen in Hotels in der Woche. Muss der Arbeitnehmer eine Zeitlang komplett pendeln, um sich im Sinne der doppelten Haushaltsführung vom alten Zweitwohnsitz (=aktueller Arbeitsort) zu lösen?
Viele Grüße
ArbeiterHH
Hotelkosten statt Pendlerpauschale
4. Januar 2018
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Frage vom 4. Januar 2018 | 20:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hotelkosten statt Pendlerpauschale
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#1
Antwort vom 5. Januar 2018 | 11:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Wenn der Arbeitnehmer jetzt am Erstwohnsitz einen eigen Haushalt führt und den Zweitwohnsitz am Arbeitsort aufgibt, kann er in der Woche Hotelkosten am Arbeitsort absetzen?
Ja
Zitat:Gibt es eine Beschränkung auf drei Monate?
Nein
Zitat:Muss der Arbeitnehmer eine Zeitlang komplett pendeln, um sich im Sinne der doppelten Haushaltsführung vom alten Zweitwohnsitz (=aktueller Arbeitsort) zu lösen?
Nein
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