Heimfahrten Auszubildende Wohnung bei Eltern?

16. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Juna84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heimfahrten Auszubildende Wohnung bei Eltern?

Hallo zusammen,

bin Azubi mit recht hoher Ausbildungsvergütung und zahle deshalb Steuern.
Ich wohne Mo-Fr im Wohnheim, ca. 150 km von der Wohnung meiner Eltern entfernt, in der ich ein Zimmer habe (zahle dafür keine Miete).
Fahre im Monat 4 mal nach Hause, im Jahr 2007 waren das 42 Fahrten.

Finanzamt hat mir die Werbungskosten für Heimfahrten (42 x 150km x 0,30 EUR) gestrichen.
Begründung: Kein eigener Hausstand vorhanden.

Im WEB habe ich gelesen, dass der Ort des Lebensmittelpunktes zählt, nicht ob ein eigener Hausstand vorhanden ist.
Das ist bei mir eindeutig der Fall (Eltern, Freund, Freizeitaktivitäten usw.)
Liege ich falsch?
Kann mir jemand helfen?

Danke Euch.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Die Chancen gehen gegen 0, da kein (dem Gesetz bzw. der Rechtssprechung entsprechend) eigener Hausstand vorliegt.

Eigener Hausstand heißt vereinfacht eigene Wohnung oder ggf. auch Wohngemeinschaft. Bei der Unterkunft bei den Eltern gelten besonders hohe Ansprüche, ein Zimmer in der Wohnung der Eltern reicht da für gewöhnlich nicht. Du bräuchtest einen eigenen abgetrennten Bereich, ähnlich einer Einliegerwohnung in einem (Mehr-)familienhaus. Eigenes Bad, eigene Küche etc. hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Juna84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ah_xy

danke Ihnen für die schnelle Antwort.
Komisch ist nur, dass mir die Heimfahrten in der Steuererklärung 2006 anerkannt wurden, 2007 nicht.
Hatte ich 2006 einen besonders mit(Azubis)fühlenden Sachbearbeiter?
Oder hat sich an der Rechtsprechung etwas geändert?

Im WEB findet man jede Menge Halbwahrheiten zu diesem Thema.

Danke nochmals

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