Haus- und Grundstückserbe

13. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)
Haus- und Grundstückserbe

Hallo zusammen.

Da meine Mama mich ständig mit "Wenn ich mal sterbe, bekommst du alles" belabert, hab ich mal ein oder zwei Fragen die mich jetzt irgendwie doch beschäftigen... Mal angenommen meine Mutter stirbt in naher oder ferner Zukunft und ich erbe tatsächlich Haus und Hof. Meine Mam hat einen Lebensgefährten, der mit ihr in ihrem Haus wohnt. Die beiden wollen vielleicht heiraten, das ganze ist aber noch nicht so 100% sicher soweit ich weiß. Außerdem wohnen SEINE Eltern im ersten Stock. Die beiden haben ein irgendwie eine Art lebenslanges Mietrecht da, weil sie beim Haus etwas mit gezahlt haben, genau wie der Lebensgefährte. Außerdem hat er mir gesagt, egal ob meine Mama und er heiraten, wenn sie stirbt, zieht er aus und überlässt es mir. Klar dass die Eltern oben wohnen bleiben dürfen, weil lebenslang und so, aber ich will ihn ja nicht aus dem Haus jagen. Es ist ja das Werk von ihm und meiner Mama. Auszahlen muss ich ihn auch, weil wie gesagt, er hat ja auch etwas in das Haus rein gezahlt, aber das ist ja keine Frage. Wie ist das denn jetzt, wenn ich das alles erben sollte + Versicherung, wird der Staat ja was davon verlangen oder? Erbschaftssteuer war des, richtig? Eigentlich mag ich es gar nicht über das Thema nach zu denken... Nur sie spricht ständig übers Sterben... Schrecklich...Gibts da eig ansonsten noch mehr das ich zu beachten habe? Falls mir da spontan jemand etwas dazu sagen kann?

Danke schon mal und Grüße

-- Editiert von Moderator am 13.06.2014 12:57

-- Thema wurde verschoben am 13.06.2014 12:57

-- Editiert von Moderator am 13.06.2014 13:30

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3 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Wenn Ihre Mutter ihren Lebensgefährten heiratet, erbt der auch. Zur Erbschaftssteuer siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Kinder von ihren Eltern erben, dann haben sie einen Freibetrag von 400.000€. So lange dieser betrag nicht überchritten wird, fällt keine Erbschaftsteuer an.

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" "

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Abgesehen davon gibt noch die generelle Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum, welches an Kinder vererbt wird, solange dessen Fläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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