Haus überschreiben (verkaufen/ verschenken)

13. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Black-Sheep
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus überschreiben (verkaufen/ verschenken)

Hallo liebe Forumsgemeinde,
gerade befinde ich mich in einer kniffligen Situation und erhoffe mir Input und Schaffung von Klarheit. :)

Mein Exfreund und ich kauften 2009 ein Häuschen, bei dem wir beide zu 50% im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind.
Das Haus wurde für 15.000 € + 3.000 € (Einfahrtbau) gekauft.
Das Haus ist bereits abbezahlt.

Ich bewohne es jetzt allein, trage sämtliche Kosten seit 2015 und habe auch die offenen Beträge seit letztem Jahr bezahlt (ca. 3.000 €). Vorher wurden die Kosten geteilt. So weit, so gut.


Nun möchte mein Ex seine Hälfte gern loshaben. Sein Vorschlag, das Haus gänzlich zu verkaufen und den Gewinn zu teilen wurde von mir abgelehnt, so dass er mir nun seine Hälfte verkaufen oder schenken möchte - je nachdem, was günstiger für mich kommt. Er ist daran interessiert, die Kosten für mich so gering wie möglich zu halten.


Mit welchen Kosten haben wir nun ungefähr zu rechnen?
- Notar?
- Grundbuchumschreibung auf mich (geht das einfach so?)
- Steuern (wie viel Prozent für was)?


Danke für die Erklärung an einen Laien. :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Er ist daran interessiert, die Kosten für mich so gering wie möglich zu halten.


Und warum denkt Ihr dann noch über einen Kauf nach?
Die Haupteinsparung zwischen Schenkung und Kauf liegt beim Kaufpreis!

Notar und Grundbuchamt verlangen die gleichen Gebühren für Kauf und Schenkung.
Beim Kauf fällt Grunderwerbsteuer an und bei einer Schenkung Schenkungssteuer.
Aber der mit Abstand größte Posten: Bei einem Kauf fällt der Kaufpreis an. Ein Scheinverkauf (d.h. das Geld fließt nicht oder wird zurückgezahlt) kann den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

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#2
 Von 
Black-Sheep
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort. :)

Steuern zu hinterziehen ist hier keinesfalls die Absicht.

Es geht darum, herauszufinden, ob eine Schenkung der Hälfte (9.000 €) steuerlich besser da steht, als ein Verkauf zu ca. 5-6.000 € Restsumme.

Wir würde das dann ablaufen? Einfach zum Notar gehen und Schenkung bzw. Kauf anmelden? Kann man sich beim Grundbuchamt einfach so austragen lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Bei einer Schenkung wäre der Freibetrag 20.000 EUR. GrESt fiele gem. § 3 Nr. 2 GrEStG nicht an.
Bei einem Kauf wäre die GrESt (je nach Bundesland) zu zahlen.

Steuerlich wäre die Schenkung damit günstiger.

Was ich mich frage ist, warum er auf einige tausend Euro verzichtet, um evtl. wenige Euro Steuern zu sparen. Daher ist der Hinweis zu Scheinmaßnahmen gerechtfertigt.

Richtig, einfach zum Notar gehen! Wegen der Formerfordernis muss der Vertrag vor ihm geschlossen werden.

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