Guten Morgen,
ich hätte eine Frage bzgl. der jährlichen Steuererklärung. Ich studiere zwar noch, arbeite nebenher aber selbstständig mit Rechnungsstellung zzgl. MwSt.
Bisher hatte ich die Erklärung mal pünktlich mal weniger pünktlich abgegeben, um nicht immer sofort die MwSt/Ust zurück zahlen zu müssen, sondern noch ein paar Tage warten zu können ;-)
Was mich jetzt nur wundert ist die Tatsache, dass ich vom Finanzamt noch kein Schreiben und keine Erinnerung für die Erklärung 05 erhalten habe, obwohl Freunde/Bekannte von mir schon Erinnerungen und Anmahungen bekommen haben und die Erklärung 05 schon längst abgeben mußten (waren allerdings auch andere Finanzämter als meins).
Kann es sein, dass die Ämter noch so sehr mit der MwSt Umstellung etc. beschäftigt sind, so dass es dieses Jahr alles länger dauert, bis eine Erinnerung etc. kommt ?!
Was meint Ihr dazu ?
Danke
Hat mich das Finazamt vergessen ???
Haben Sie sich versteuert?
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und dann wirds teuer, da du immer in der pflicht bist...
? ja, nur in welcher Pflicht ? Ich habe ja nicht vor, die Erklärung nie abzugeben - sondern nur verspätet, wenn mich niemand daran erinnert - oder darf ich in 07 keine Erklärung mehr für 05 abgeben ??? Steht das irgendwo geschrieben ??? Würde mich echt interessieren ...
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Das Finanzamt kann dich bis zum
31.12.2009 auffordern die Erklärung für 05 abzugeben. Also nicht zu früh freuen ...
Die übliche Frist und Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres. Über einen Steuerberater abgegebene Erklärungen haben eine geduldete Fristverlängerung bis zum 31.12 des Folgejahres.
Die Tatsache, dass keine Erinnerung kommt, kann lediglich als Argument dafür dienen, dass keine Verspätungszuschläge festgesetzt werden, hier ist allerdings der Nachweis, dass keine Erinnerung gekommen ist, schwierig. Die Verzinsung von eventuellen Nachzahlungen beginnen ab dem 16. Monat nach Ende des Jahres der Steuererklärung.
Und mit der Mehrwertsteuererhöhung sind die Finanzämter zeitlich eigentlich nicht belastet.
Ich empfehle der bestehenden Abgabepflicht auch ohne Aufforderung nachzukommen.
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"Schtreicher, Mönchengladbach"
Genau wie mein Vorschreiber dargestellt hat, gibt es beim Finanzamt kein Umstellungsproblem mit der Mehrwertsteuer. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen ergibt sich aus § 149 AO in Verbindung mit § 56 EStDV und § 18 UStG . In der AO ist auch die gesetzliche Frist vom 31.05.des jeweiligen Folgejahres genannt. Wird die STeuererklärung nun wider besseren Wissens, fast egal aus welchem Grund (außer zum Beispiel langzeitiger schwerer Erkrankung) nicht eingereicht, wird der objektive Tatbestand einer STeuerhinterziehung erfüllt, der zu einem entsprechenden Steuerstrafverfahren führen kann. In diesem Fall kann das Finanzamt nicht nur bis 31.12.2009 (Frist wurde oben von ewigheim genannt) die Erkärung fordern, sondern letztendlich bis ungefähr August 2018, da die üblichen Verjährungsfristen von 4 Jahren sich auf 10 Jahre verlängern. Sollte kein Fall der Steuerhinterziehung gegeben sein, könnte das Finanzamt unter Einbeziehung der so genannten Anlaufhemmung von drei Jahren und der üblichen Festsetzungsverjährungsfrist von 4 Jahren die Steuerbescheide auch ohne Steuererklärung im Schätzungswege bis zum 31.12.2012 erheben.
Danke für Eure Antworten, aber ich möchte doch noch mal ganz klar feststellen, dass ich nicht vorhabe, die Stuer zu hinterziehen.
Ich hatte mich nur gewundert, dass bis dato überhaupt keine Erinnerung und/oder Mahnung gekommen ist. Die Erklärung gebe ich definitiv früher oder später auf jeden Fall ab. Wollte mich nur versichern, dass ich keinen Fehler mache, wenn ich die Erklärung bspw. erst Anfang Mai / Juni oder mal hypothetisch erst im Januar 2008 - also 24 Monate später abgebe.
Das kann ja dann hoffentlich noch nicht strafbar sein - das wäre mir noch wichtig zu klären ...
Danke an Euch
Und vor der Festsetzung eines Verspätungszuschlages zusätzlich zur Verzinsung der Steuern bewahrt Dich die fehlende Erinnerung des Finanzamtes wohl auch nicht.
Die Abgabe der Steiererklärung ist schließlich eine Bringschuld. Die Erinnerung kommt im Regelfall erst dann, wenn der Abgabe termin bereits verstrichen ist.
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