Handwerkerleistungen

2. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
giwlleh1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerleistungen

Hallo, bin hier neu im Forum und bitte um Antwort.

Zur Sachlage:
Bewohne selbst ein eigenes Einfamilienhaus. Habe zwei weitere Einfamilienhäuser die jeweils meine Kinder mietfrei bewohnen. Klar das ich für Reparaturen o.ä. keine Werbungskosten absetzen kann.

Meine Frage:
In beiden Häusern die meine Kinder bewohnen, wird umfangreich saniert und modernisiert. Kosten trage ich zum größten Teil selber.

Kann ich die Handwerkerleistungen, nur Lohnkosten, mit 20 % höchstens insgesamt 600,00 Euro geltend machen, obwohl ich die Häuser nicht selbst bewohne ?

Über eine kompetente Antwort wurde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße
Giwlleh1

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Wenn es für die Kinder, denen die Häuser überlassen wurden, noch Kindergeld/Kinderfreibetrag gibt, dann sind auch diese Kosten absetzbar.

<a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">Siehe dieses BMF-Schreiben Randziffer 13</a>

.

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#2
 Von 
giwlleh1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
@Mausi1939
Können denn meine Kinder, obwohl keine Miete bezahlt wird, die Handwerkerleistungen geltend machen ? Für eine kurze Antwort bedanke ich mich.
Beste Grüße
Giwlleh1

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#3
 Von 
giwlleh1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Werde alle Rechnungen auf meine Kinder ausstellen lassen.

Beste Grüße
Giwlleh1

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Rechnung muss auf die Kinder lauten und die Kinder müssen die Rechnung auch per Überweisung bezahlt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Geht das denn nicht mehr, dass man den Unterhaltsanspruch der Kinder in einem Mietverhältnis verrechnet und somit die Modernisierungskosten voll als Werbungskosten ansetzen kann?

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