Hallo, bin hier neu im Forum und bitte um Antwort.
Zur Sachlage:
Bewohne selbst ein eigenes Einfamilienhaus. Habe zwei weitere Einfamilienhäuser die jeweils meine Kinder mietfrei bewohnen. Klar das ich für Reparaturen o.ä. keine Werbungskosten absetzen kann.
Meine Frage:
In beiden Häusern die meine Kinder bewohnen, wird umfangreich saniert und modernisiert. Kosten trage ich zum größten Teil selber.
Kann ich die Handwerkerleistungen, nur Lohnkosten, mit 20 % höchstens insgesamt 600,00 Euro geltend machen, obwohl ich die Häuser nicht selbst bewohne ?
Über eine kompetente Antwort wurde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Giwlleh1
Handwerkerleistungen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Wenn es für die Kinder, denen die Häuser überlassen wurden, noch Kindergeld/Kinderfreibetrag gibt, dann sind auch diese Kosten absetzbar.
<a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">Siehe dieses BMF-Schreiben Randziffer 13</a>
.
Danke für die Antworten.
@Mausi1939
Können denn meine Kinder, obwohl keine Miete bezahlt wird, die Handwerkerleistungen geltend machen ? Für eine kurze Antwort bedanke ich mich.
Beste Grüße
Giwlleh1
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Vielen Dank für die Antworten. Werde alle Rechnungen auf meine Kinder ausstellen lassen.
Beste Grüße
Giwlleh1
--- editiert vom Admin
Die Rechnung muss auf die Kinder lauten und die Kinder müssen die Rechnung auch per Überweisung bezahlt haben.
Geht das denn nicht mehr, dass man den Unterhaltsanspruch der Kinder in einem Mietverhältnis verrechnet und somit die Modernisierungskosten voll als Werbungskosten ansetzen kann?
Und jetzt?
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