Handwerkerleistung Neu-/ Umgestaltung Garten

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
carpri02739
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Handwerkerleistung Neu-/ Umgestaltung Garten

Guten Abend
Gern höre ich Eure Meinung.
Auf unserem Grundstück (ca. 1500qm) wohnen wir in einem Neubau seit 1994 (der Haushalt ist also vorhanden)
Nun möchten wir gern einen Teil des Grundstückes gärtnerisch neu gestalten lassen. (gehört zum Gesamtgrundstück)
Auf diesem Teil existiert jedoch eine baufällige Bausubstanz, die abgetragen werden muß, damit dort auch etwas Neues erschaffen werden kann.
Sind die Kosten des Abtrages ebenfalls steuerlich als Handwerkerleistung ansetzbar?
Vielen Dank für Eure Meinungen.

freundliche Grüße aus der Oberlausitz

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Da Abrisskosten nach dem BMF-Schreiben nicht abziehbar sind, wenn anschließend neu gebaut wird, würde ich vermuten, dass die Lohnkosten ansetzbar wären.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
carpri02739
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Cybert
Persönlich sehe ich mich in Deiner Meinung bestärkt.
Genau genommen, möchten wir gern Teile der vorhandenen, historischen Bausubstanz (Granitsockel, Granittürstock u.ä.) mit in die Gartengestaltung einfliessen lassen.
liebe Grüße aus der Oberlausitz

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
carpri02739
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von carpri02739):
Vielen Dank Cybert
Persönlich sehe ich mich in Deiner Meinung bestärkt.
Genau genommen, möchten wir gern Teile der vorhandenen, historischen Bausubstanz (Granitsockel, Granittürstock u.ä.) mit in die Gartengestaltung einfliessen lassen.
liebe Grüße aus der Oberlausitz

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