Grundstücksverkauf - wird nach Zahlungseingang versteuert?

8. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maier1980
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 15x hilfreich)
Grundstücksverkauf - wird nach Zahlungseingang versteuert?

Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt und würde mich über eine Antwort sehr freuen: Ich habe 2009 ein Grundstück für 20000Euro gekauft und will es am 31.12.2010 für ca. 30000 wieder verkaufen. Ein Bekannter hat mir geraten, dass der Käufer mir die Hälfte des Verkaufspreises also 15000 noch in 2010 und die andere Hälfte Anfang 2011 überweisen soll weil der Verkauferlös von 10000 dann bei meiner Steuer je zu Hälfte 2010 und 2011 berücksichtigt wird.
Stimmt das so oder muss ich den Verkauferlös steuerlich dann trotzdem voll in 2010 berücksichtigen?

-----------------
" "

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Steuerlich wird in der regel auf den Zufluss abgestellt, d.h. der Verkaufserlös muss nach Eingang versteuert werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen