Hallo,
es geht um eine Fläche welche veräußert werden soll.
Die Inhaberin hält, zumindest formal, einen landwirtschaftlichen Betrieb. Es ist unklar ob die Fläche im Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betrieb oder im Privatvermögen ist. Vermutlich im Betriebsvermögen.
Wegen einiger Vorgänge wie Tausch und Flurbereinigung geht das aus den alten Unterlangen nicht klar hervor. Die Eigentümerin will natürlich dass die Fläche als Privatvermögen qualifiziert wird.
Frage:
Aufgrund welcher Information stuft das Finanzamt die Fläche als Betriebs- oder Privatvermögen ein. Gibt es da eine Art Datenbank in der die Zuordnung steht?
Im Grundbuchauszug lässt sich nichts erkennen.
Oder gibt es eine alternative Quelle? Vermessungsamt? Oder zumindest einen Indikator?
Danke
Grundstück im Betriebsvermögen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Aufgrund welcher Information stuft das Finanzamt die Fläche als Betriebs- oder Privatvermögen ein.
Danach, wie das Grundstück bislang genutzt wurde. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Betriebsvermögen handelt, ist daher sehr hoch. Wenn das Grundstück als Teil des landwirtschaftlichen Betriebes zu qualifizieren ist, dann ist es offensichtlich Betriebsvermögen.
Sollte es sich aber z.B. um eine vermietete Eigentumswohnung im Nachbarort handeln, dann ist es wohl eher Privatvermögen.
ok danke für die Antwort.
Das Grundstück liegt seit über 30 Jahren brach. Ungenutzt.
Aus den eigenen Unterlagen geht es nicht mehr richtig hervor was "damals" passiert ist.
Die Frage wäre ob man das in irgendeiner Form vorab selbst einsehen kann wie das Finanzamt die Einstufung vornehmen würde.
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Zitat:Das Grundstück liegt seit über 30 Jahren brach. Ungenutzt.
Wenn das Grundstück nach dem äußeren Eindruck (z.B. Lage) zum landwirtschaftlichen Betrieb gehört, dann wird es vom Finanzamt als Betriebsvermögen eingestuft.
Wenn man es als Privatvermögen eingestuft haben möchte, muss man schon darlegen, wie man darauf kommt.
Ich glaube übrigens nicht, dass es dazu irgendwelche Unterlagen beim FA oder einer anderen Behörde gibt.
Mich würde es überraschen, wenn das FA die Einordnung von Brachland in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb als Privatvermögen akzeptieren würde ohne dass der Steuerpflichtige für diesen Umstand irgendwelche Nachweise liefern kann.
Versuche doch mal hier zu erklären, woraus sich die Hoffnung nährt, dass es sich um Privatvermögen handeln könne. Nach den bisherigen Schilderungen konnte ich nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür finden, dass das so sein könnte.
Die Fläche befindet sich in einem Baugebiet welches seit 15 Jahren Zug um Zug bebaut wird. Vor ca 30 Jahren entstand die Fläche im Rahmen eines Tausches bei der Flurbereinigung. Vor 8 Jahren wurde die Fläche erneut innerhalb des Baugebietes getauscht.
Über 50% der Flächen aus dem Betrieb wurden vor über 30 Jahren in das Privatvermögen verschoben. Der Betrieb ruht seit Jahren.
Alles keine guten Argumente aber eine gewisse Hoffnung dass das FA die Veränderungen nicht nachvollziehen kann und ggf. zugunsten der Inhaberin einstuft.
Daher wäre es Interessant zu erfahren wie die Einordnung seitens FA ausfällt um ggf. die Veräußerung nicht zu tun.
Das hat nicht so sehr etwas mit dem äußeren Anschein zu tun, als vielmehr, ob ein L+F-Betrieb vorgelegen hat (und noch vorliegt) und das Grundstück jemals (nachweislich) entnommen wurde, bzw. dem FA gegenüber jemals die Betriebsaufgabe erklärt wurde!
Auch dieses Grundstück wäre, soweit es zu einem BV gehört hat und nicht entnommen wurde, weiterhin BV!ZitatSollte es sich aber z.B. um eine vermietete Eigentumswohnung im Nachbarort handeln, dann ist es wohl eher Privatvermögen. :
Ein Indiz wäre die bewertungsrechtliche Einstufung. Ist als Teil eines L+F-Vermögens erfasst? Oder als Stückländerei? Also einfach mal den Einheitswertbescheid raussuchen!
Man kann beim FA, BEVOR man irgendwelche Verträge aufsetzt, einen kostenpflichtigen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen (lassen).ZitatDie Frage wäre ob man das in irgendeiner Form vorab selbst einsehen kann wie das Finanzamt die Einstufung vornehmen würde. :
taxpert
-- Editiert von taxpert am 04.01.2018 10:56
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