Hallo,
ich pachte verschiedene Grundstücke, auf denen Garagen stehen. Mit einigen Verpächtern habe ich einen schriftlichen Pachtvertrag, in dem steht, dass ich die öffentlichen Lasten des Grundes trage. Ist damit die Grundsteuer gemeint?
Wenn die vertragliche Verpflichtung zur Übernahme der Grundsteuer beträgt, muss ich sie auch zahlen.
Meine Frage wäre, ob ich für das von mir gepachtete Land die Grundsteuer zahlen muss, wenn keine solche vertragliche Vereinbarung besteht oder ob das der Eigentümer machen muss.
Viele Grüße
Robert
Grundsteuer für gepachtete Garage
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ganz einfach... öffentliche Lasten.
Öffentliche Lasten sind grundbezogene kommunale Abgaben.
- Grundsteuer
- Erschließungskosten
- Straßenanliegerbeiträge
- usw...
Da können schon ne Menge Euros zusammen kommen.
Danke.
Meine Frage bezog sich aber eher auf das, was ich zuletzt geschrieben hatte.
" Meine Frage wäre, ob ich für das von mir gepachtete Land die Grundsteuer zahlen muss, wenn keine solche vertragliche Vereinbarung besteht oder ob das der Eigentümer machen muss."
Viele Grüße
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Ok. Ich habe die Käufe dem Finanzamt gemeldet und jeweils Grundsteuerbemessunhsbescheide bekommen. Einen Bescheid der Stadt habe ich bereits bezahlt. Das müsste doch aber dann der Eigentümer bezahlen und dann ggf. mir in Rechnung stellen, richtig? Oder kann sich die Stadt auch direkt an mich wenden?
Kann man sich das bezahlte Geld dann zurück holen?
Ich habe jeweils die Garagen gekauft, welche Scheinbestandteil und somit sonderrechtsfähig sind. Der Grund und Boden darunter hat jeweils einen anderen Eigentümer von dem ich das Stück Land auf dem die Garage steht pachte.
Nun habe ich jeweils die Grundsteuermessbescheide für das Land bekommen und in einem Fall auch den Steuerbescheid der Stadt. Diesen habe ich schon bezahlt.
Viele Grüße
Zitatist doch egal, ob Sie direkt bezahlen oder über den Eigentümer. :
Wenn im Pachtvertrag etwas zur Übernahme der der Kosten bestimmt ist, dann mag das stimmen. In meinem Fall steht in einigen Pachtverträgen jedoch nichts dazu. Die Frage ist daher, ob ich dann die Grundsteuer übernehmen müsste, da ich ja kein Eigentümer des Grundstückes bin.
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