Hi
Ich hätte einige Fragen zu Grenzgängern welche hauptsächlich steuerlicher Natur sind.
Ab September beginne ich eine Tätigkeit bei den Schweizerischen Bundesbahnen.
Meine Frau und 2 minderjährigen Kinder verbleiben in Deutschland ( 350 km von der Schweiz ).
Ich habe jetzt ja 2 Möglichkeiten.
1. ich wohne nahe der Grenze auf deutscher Seite und bin Grenzgänger, welcher täglich zu seiner Zweitwohnung
heimkehrt. Somit müsste ich in Deutschland versteuert werden minus 4,5 % Quellensteuer. Kann ich doppelte
Haushaltsführung ( Miete Zweitwohnung ) und die wöchentlichen Kosten der Heimreise als Werbungskosten absetzen ?
2. Ich wohne in der Schweiz ( deutl.höhere Miete) und bin Wochenaufenthalter/Grenzgänger mit niedrigem Schweizer
Steuersatz. Damit muss ich in Deutschland wohl keine Steuern zahlen, weil ich keien weiteren Einkünfte habe.
Meine Frau arbeitet Teilzeit und die Kinder sind bei ihrer Krankenkasse mitversichert.
Ich bin noch sehr unentschlossen welches Modell für mich besser geeignet ist. Es gibt ja noch die 60 Tage Regelung
und auch das Kassenstaatsprinzip ( SBB öffentl. Arbeitgeber ) usw. Zahlen liegen vor falls man dies genau ausrechnen
müsste. Wer kann helfen und Tipps geben ?
Danke
eisi1
Grenzgänger Schweiz
28. April 2016
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Frage vom 28. April 2016 | 15:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Grenzgänger Schweiz
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#1
Antwort vom 28. April 2016 | 20:57
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Klar, können Sie die doppelte Haushaltsführung machen, wenn sie in Deutschland wohnen werden. Es ist unmöglich die Tipps zu geben, da vieles unbekannt ist. Einen Hinweis gibt es doch: wenn sie in der Schweiz wohnen werden, werden sie beide keine Steuern in Deutschland zahlen. Vorausgesetzt:sie sollen getrennt veranlagt werden.
-- Editiert von Charlie@098 am 28.04.2016 20:57
#2
Antwort vom 29. April 2016 | 14:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatHi :
Ich hätte einige Fragen zu Grenzgängern welche hauptsächlich steuerlicher Natur sind.
Ab September beginne ich eine Tätigkeit bei den Schweizerischen Bundesbahnen.
Meine Frau und 2 minderjährigen Kinder verbleiben in Deutschland ( 350 km von der Schweiz ).
Ich habe jetzt ja 2 Möglichkeiten.
1. ich wohne nahe der Grenze auf deutscher Seite und bin Grenzgänger, welcher täglich zu seiner Zweitwohnung
heimkehrt. Somit müsste ich in Deutschland versteuert werden minus 4,5 % Quellensteuer. Kann ich doppelte
Haushaltsführung ( Miete Zweitwohnung ) und die wöchentlichen Kosten der Heimreise als Werbungskosten absetzen ?
2. Ich wohne in der Schweiz ( deutl.höhere Miete) und bin Wochenaufenthalter/Grenzgänger mit niedrigem Schweizer
Steuersatz. Damit muss ich in Deutschland wohl keine Steuern zahlen, weil ich keien weiteren Einkünfte habe.
Meine Frau arbeitet Teilzeit und die Kinder sind bei ihrer Krankenkasse mitversichert.
Ich bin noch sehr unentschlossen welches Modell für mich besser geeignet ist. Es gibt ja noch die 60 Tage Regelung
und auch das Kassenstaatsprinzip ( SBB öffentl. Arbeitgeber ) usw. Zahlen liegen vor falls man dies genau ausrechnen
müsste. Wer kann helfen und Tipps geben ??
Danke
eisi1
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#3
Antwort vom 14. Mai 2016 | 00:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:wenn sie in der Schweiz wohnen werden, werden sie beide keine Steuern in Deutschland zahlen. Vorausgesetzt:sie sollen getrennt veranlagt werden.
Seit wann ist ein Teilzeitjob in Deutschland grundsätzlich steuerfrei?
Zitat:Wer kann helfen und Tipps geben ??
Das müsste man genau ausrechnen und dazu muss man sich sowohl mit dem schweizer als auch mit dem deutschen Steuerrecht auskennen. Ich kenne das schweizer Steuerrecht leider nicht.
#4
Antwort vom 14. Mai 2016 | 12:41
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat:Seit wann ist ein Teilzeitjob in Deutschland grundsätzlich steuerfrei?
Ich ging davon aus, dass das zu versteuernde Einkommen bei der Teilzeitbeschäftigung unter dem Grundfreibetrag bleiben wird.
#5
Antwort vom 14. Mai 2016 | 22:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Ich ging davon aus, dass das zu versteuernde Einkommen bei der Teilzeitbeschäftigung unter dem Grundfreibetrag bleiben wird.
Ich kenne sehr viele Teilzeitbeschäftigte, die mehr als 900€ brutto im Monat verdienen und deswegen auch Steuern zahlen müssen.
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