Hallo zusammen,
ich habe eine Nachfrage zum Thema Gewerbesteuererklärung bei einem Einzelunternehmen. Es gab laut EÜR einen Gewinn von Beispielsweise 40.000€ dieser wurde auf der Einkommenssteuer-Erklärung abgeben. Dazu gab es noch in der Einkommenssteuerklärung Anlage Vorsorgeaufwand Beiträge zur Krankenversicherung von Beispielhaft 5000€
In der Berechnung von Elster steht nun das "zu versteuernde Einkommen" und der Hinweis:
Zitat:"Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung ihres zu versteuenden Einkommens der Gesamtbetrag der Einkünfte (40.000€) um abziehbare Aufwendungen (z.B. Vorsorgeaufwendungen u.a.) in Höhe von insgesamt 5.000€ gemindert.
Nun wurde die Gewerbesteuererklärung abgeben. Dort wurde bei "Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes" auch die 40.000€ eingetragen, da dies ja der Gewinn des Gewerbebetriebes ist.
Hätte hier der um abziehbare Aufwendungen geminderte Betrag (= zu versteuerndes Einkommen) in Höhe von 35.000€ eingetragen werden müssen oder ist es korrekt?