Gewerbesteuererklärung

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gyros
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)
Gewerbesteuererklärung

Hallo zusammen,

ich habe eine Nachfrage zum Thema Gewerbesteuererklärung bei einem Einzelunternehmen. Es gab laut EÜR einen Gewinn von Beispielsweise 40.000€ dieser wurde auf der Einkommenssteuer-Erklärung abgeben. Dazu gab es noch in der Einkommenssteuerklärung Anlage Vorsorgeaufwand Beiträge zur Krankenversicherung von Beispielhaft 5000€

In der Berechnung von Elster steht nun das "zu versteuernde Einkommen" und der Hinweis:

Zitat:
"Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung ihres zu versteuenden Einkommens der Gesamtbetrag der Einkünfte (40.000€) um abziehbare Aufwendungen (z.B. Vorsorgeaufwendungen u.a.) in Höhe von insgesamt 5.000€ gemindert.


Nun wurde die Gewerbesteuererklärung abgeben. Dort wurde bei "Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes" auch die 40.000€ eingetragen, da dies ja der Gewinn des Gewerbebetriebes ist.

Hätte hier der um abziehbare Aufwendungen geminderte Betrag (= zu versteuerndes Einkommen) in Höhe von 35.000€ eingetragen werden müssen oder ist es korrekt?

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4 Antworten
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#2
 Von 
Gyros
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke, dann wurde es richtig gemacht. Hätte mich nämlich auch verwundert.

Das komische ist nur, dass der Sachbearbeiter aus dem FA angerufen hat und gefragt hat warum zwei unterschiedlich hohe Einnahmen angegeben wurden in Est und Gewst Erklärung. Es wurde gesagt, dass einmal die fiktiven 35.000€ und einmal die fiktiven 40.000€ angegeben wurden und fragte welche Angabe davon nun richtig wäre.

Die fiktiven 35.000€ konnte man erst gar nicht nachvollziehen, da sie ja auf den reinen Erklärungen und Übertragunsprotokollen gar nicht so direkt auftauchen sondern erst in der Steuerberechnungs-Vorschau von Elster.

Bin mal auf die Steuerbescheide jetzt gespannt :???:

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#4
 Von 
Gyros
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein ist wirklich beides korrekt eingetragen. Habe es extra nochmal kontrolliert und die Übertragunsprotokolle angeschaut. In beiden Erklärungen wurde der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) aus der EÜR eingetragen.

Deshalb wurden die andere geringeren Zahlen auch erst gar nicht gefunden von mir. Erst als ich mal diese Steuerberechnung durchgemacht habe, habe ich herausgefunden, dass dort als "zu versteuerndes Einkommen" genau der Betrag steht, den der Finanzamt-MA am Telefon erwähnt hat. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.. Hatte noch nie Probleme damit :???:

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