Hallo,
im Jahr 2014 hatte ich den festen Plan mich mit einer Produktidee aus dem Medizinbereich selbständig zu machen. Durch die Anschaffung von Material und Werkzeug sind mir in diesem Zusammenhang Ausgaben entstanden. Obwohl das Gewerbe (noch) nicht angemeldet war, habe ich zusammen mit einem Steuerberater für 2014, 2015, und 2016 diese Ausgaben geltend gemacht und eine Umsatzerklärung erstellt (jeweils mit Umsatz =0). In 2017 habe ich nun eine Anstellung bei einer Medizinfirma gefunden und werde somit meinen ursprünglichen Plan der Selbständigkeit vorerst nicht weiter verfolgen - es kam also auch nie zur offiziellen Gewerbeanmeldung.
-> Muss ich nun weiterhin eine Umsatzsteuererklärung abgeben (kann ja nicht sein, da ich den Plan der Gewerbeanmeldung (vorerst) auf Eis gelegt habe;
-> Für dem Zeitrahmen, in dem ich die Absicht der Gewerbeanmeldung hatte und in diesem Zusammenhang auch Ausgaben geltent gemacht habe, bekam ich vom Finanzamt eine Erstattung. Muss ich diese nun zurückzahlen, da ich nun (vorerst) doch kein Gewerbe anmelden möchte?
Besten Dank vorab für alles Infos.
Gewerbeanmeldung abgebrochen
12. November 2018
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Frage vom 12. November 2018 | 09:21
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbeanmeldung abgebrochen
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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