Gewerbe (eBay) anmelden - kann das Finanzamt bisherige Privatverkäufe entdecken?

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
slamhat45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gewerbe (eBay) anmelden - kann das Finanzamt bisherige Privatverkäufe entdecken?

Hallo allerseits und ein "frohes neues" :-)

Ich bin seit einiger Zeit (ca. seit Anfang 2004) bei eBay mit dem An- und Verkauf vor allem von Elektronik-Artikeln aktiv, allerdings bisher nur als Privatverkäufer ohne Gewerbe.

Das möchte ich nun ändern, und da ich damit gar nicht mal sooooo schlecht verdiene, muss und will will ich das gerne nun gewerblich machen. Nun habe ich dazu ein paar Fragen, ich würde mich echt freuen, wenn sie mir jemand beantworten könnte (beim Steuerberater war ich schon, diese Frage(n) sind nun noch offen):

Ich habe vor, zunächst einmal (also für 2006) ein Kleingewerbe anzumelden. Obwohl ich eigentlich etwas mehr Umsatz mache (bzw. gemacht habe) als 17.500 euro (also die Höchstgrenze), möchte ich erstmal kein "normaler Gewerbstätiger" sein, da ich dann Umsatz-Steuern abführen müsste, mir das Kindergeld (bin momentan noch in der Ausbildung) gestrichen würde und ich eigene Versicherungsbeiträge zahlen müsste, also kurzum nicht mehr so viel (fast nichts) übrig bliebe, als dass es sich lohnen würde das Gewerbe zu eröffnen. Bis zu diesem Umsatz (17.500) verkaufe ich gewerblich, den Rest hatte ich vor privat zu verkaufen.

Dazu die Frage: da ich ja bisher auch schon verdient habe und evtl. noch privat verkaufe, kann das Finanzamt kommen und fordern, dass ich meine bisherigen Konten offen legen soll (habe vor mir eine gewerbliches zweites Konto einzurichten, auf dem dann die gewerblichen Ein und Verkäufe stattfinden). Denn dort sind ja Bewegungen aus dem Privathandel ersichtlich (auch aus 2004 und 2005)?

Nicht dass ich hier falsch verstanden werde, ich möchte eigentlich nichts hinterziehen!!
Allerdings wenn die "Privatverkäufe" nun aufgedeckt würden, dürfte ich die Umsatzsteuer dafür noch nachbezahlen+Strafe, und wenn zusätzlich aus den Jahren '04 und '05, dann könnte ich mich gleich an einen Schuldenberater wenden. Daher möchte ich lieber wissen, was da auf mich zukommen kann.
Würde mich echt freuen, wenn jemand dazu gefestigte Angaben machen könnte...

Viele Grüße und Vielen Dank im Vorraus,
Florian

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
slamhat45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für deine Anwort.

Ich will ja auch unbedingt ein Gewerbe anmelden, nur ist die Frage, ob ich Ärger bekommen könnte, wenn ich die bisherigen Gewinne (aus 2004 und 2005) verschweige, da ich diese ja "privat" gemacht habe??
Wenn ich diese gleich mitangebe, kann ich nämlich den ganzen Kram vergessen, da ich dann im Minus bin....

Viele Grüße
Florian

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Gewerbliche Verkäufe, die in Ebay als privat deklariert worden sind, können immer auffliegen, unabhängig von einer späteren Gewerbeanmeldung.

Die Gewerbeanmeldung an sich führt jedoch nicht dazu, dass nun Dein Ebay-Account genauestens überprüft wird.

Wenn Du in 2004 und 2005 Verluste gemacht hast, dann macht es doch erst recht Sinn, eine Steuererklärung für diese Jahre durchzuführen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich möchte mal dazu ergänzen, dass die Gewerbeanmeldung für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "du musst Steuern zahlen" keine Vorraussetzung ist. In keinem Steuergesetz steht, Steuern entstehen nur, wenn ein Gewerbe angemeldet ist.

Gewerbliche Einkünfte entstehen IMMER dann, wenn man eine Tätigkeit nachhaltig ausübt, um damit Gewinne zu erzielen. Das kann schon ab dem 1. Ebay Verkauf der Fall sein, wenn man vorhat, dass öfter zu tun. Da gibts auch keine betragsmäßige Grenze.

Also auf der Schiene kommen wir nicht weiter.
Steuerpflichtig ist einfach alles bei dir.
Lustig ist "eigentlich möchte ich nichts hinterziehen" - tust es aber doch. Jaja.

So, die Frage, ob und in wie weit das Finanzamt bei dir tätig wird, OHNE dass du die darüber informierst, ist nur schwer zu beantworten. Letztlich hängt das auch vom Zufall ab. Gerade bei ebay macht das Finanzamt viele Stichproben um genau solchen "Eigentlich-nicht-Hinterziehern" auf die Schliche zu kommen. Darüber hinaus kann das Finanzamt Betriebsprüfungen machen, wenn du dein Gewerbe angemeldet hast. Ob genau bei dir eine BP gemacht wird, hängt auch wieder vom Zufall ab, da einige BP's in der Tat von einem Zufallsgenerator angeordnet werden. Sobald das Finanzamt also einen Verdacht bei dir bemerkt, darf das Finanzamt auf Anfrage deine Konten einsehen. Auch deine privaten bzw. deine "eigentlich-nicht-Hinterziehungskonten" dürfen sie einsehen, wenn sie einen begründeten Verdacht haben. Legst du die nicht vor, kann sich das FA diese Daten direkt von der Bank holen. Das geht alles und ist sogar erlaubt.
Naja, und wenn sie dich fragen und du sagst, nein da war sonst nichts, dann hängst du wegen Vorsatz schon fast im "eigentlich-nicht-Knast".

Wenn Du sagst, du bist in der Ausbildung, dann dürfte dein Steuersatz auch nicht der höchste sein und dann werden die zusätzlichen Gewinne auch nicht allzuviel Geld kosten. Wenn du schon so kreativ im Einnahmen verschweigen bist, würde ich mir lieber Gedanken darüber machen, ob du nicht für diese Zeit weitere Betriebsausgaben geltend machen kannst, um deine Steuerlast zu mindern. Nicht alle Ausgaben müssen Belegmäßig nachgewiesen werden, sondern können auch durch vernünftige Schätzung glaubhaft gemacht werden. Ein guter und einfalltsreicher Steuerberater wird dir da helfen können. Ich setze bei meinem Mandanten permanent geschätzte Fahrt-, Raum- und Telefonkosten an, wenn keine Belege vorhanden sind. Das funktioniert immer.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

1x Hilfreiche Antwort

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