Hallo zusammen,
wir hoffen dass jemand uns weiterhelfen kann, es handelt sich um Gewerbeanmeldung bzw. Umsatzsteuer.
Meine Frau hat ein Gewerbe (Einzelhandel) mit ausweisbarer MwSt. (keine Kleinunternehmensregelung) ist also Umsatzsteuerpflichtig.
Wir (ich und meine Frau) vermieten noch 3 Garagen, was wir nicht wussten, wir sollte ein Kleingewerbe als Vermieter für Garagen anmelden.
Jetzt haben wir ein Schreiben von Finanzamt bekommen dass wir wohl auf die Vermietung der Garagen MwSt. zahlen sollen.
Meine Frage, können wir jetzt ein Gewerbe (Vermietung Garagen) mit Kleinunternehmensregelung mit einer Grenze von 17500 € mit Verzicht auf eine Erhebung der Umsatzsteuer anmelden?
Es wären schließlich zwei Verschiedene Gewerbezweige, einmal auf meine Frau und auf uns beide.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Udo
-- Editiert von Moderator am 26.03.2015 14:31
-- Thema wurde verschoben am 26.03.2015 14:31
Gewerbe bzw. Umsatzsteuer, Kleinunternehmensregelung
26. März 2015
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Frage vom 26. März 2015 | 14:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbe bzw. Umsatzsteuer, Kleinunternehmensregelung
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#1
Antwort vom 26. März 2015 | 14:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Die Kleinunternehmerregelung gilt PRO PERSON, kann also durch die Anmeldung mehrerer Gewerbe nicht umgangen werden.
-- Editiert von muemmel am 26.03.2015 14:30
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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