Gemeinsame Veranlagung oder getrennte?

14. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)
Gemeinsame Veranlagung oder getrennte?

Hallo, seit Anfang Januar 2003 lebe ich von meinem Mann getrennt, wir stehen kurz vor unserer Scheidung. Für das Jahr 2002 haben wir eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Meine Frage jetzt: Muss ich mich auch für das Jahr 2003 gemeinsam mit ihm veranlagen lassen oder kann ich eine getrennte Veranlagung einreichen? Das ganze Jahr 2003 haben wir unsere Steuerkarten nicht geändert, so dass er in Steuerklasse III und ich in Steuerklasse V war.
Muss ich eventuell Schadensersatz leisten, wenn ich mich getrennt für das Jahr 2003 veranlagen lasse? Wer hat ähnliches erlebt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du musst einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen unter der Voraussetzung, dass Dein Mann Dich so stellt, als hättest Du eine getrennte Veranlagung durchgeführt.

Ich würde mir daher mit einer entsprechenden Software oder auch beim Lohnsteuerhilfeverein ausrechnen lassen, wie hoch die Steuererstattung bei einer getrennten Veranlagung wäre.

Dein Ex-Mann muss Dir zusagen, dass er Dir den so errechneten Betrag erstattet. Unter dieser Bedingung bist Du verpflichtet, eine gemeinsame Veranlagung durchführen zu lassen.

Falls Du ohne Rücksprache mit Deinem Ex-Mann einfach die getrennte Veranlagung beantragst, bist Du verpflichtet, einen Schaden, der ihm entsteht, zu ersetzen.

Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des BGH.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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