Geld überweisen

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Apollo981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld überweisen

Hallo,

Ich werde einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen. Nun ist es so dass eine Sanierung geplant ist. Das nötige Geld dazu hat aber noch der jetzige Besitzer und ich würde es dann wenn es soweit ist bekommen. Es müsste auch nicht zurückgezahlt werden, weil eh alles innerhalb der Familie passiert. Wie lässt sich sowas am besten regeln mit der Überweisung/Bezahlung usw? Der Freibetrag bei einer Schenkung wäre 20.000 Euro, der wird aber deutlich überschritten. Ein Darlehen wäre ja sinnlos weil es nicht zurückgezahlt werden muss. Kann meine verwandte Person die Rechnung übernehmen, wohl kaum oder? Welche Möglichkeiten gäbe es denn?

mfg

-- Editier von Apollo981 am 27.07.2015 00:15

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat:
Wie lässt sich sowas am besten regeln mit der Überweisung/Bezahlung usw?

Wie die Schenkung vollzogen wird, ist egal. Eine Überweisung hat natürlich den Vorteil der Nachweisbarkeit.

Zitat:
Kann meine verwandte Person die Rechnung übernehmen, wohl kaum oder?

Das ist möglich. Es handelt sich trotzdem um eine Schenkung, steuerlich hätte es keine Auswirkungen.

Zitat:
Welche Möglichkeiten gäbe es denn?

- Sie bezahlen die Steuern.
- Sie lassen sich den Betrag von mehreren Personen schenken (Kettenschenkungen sind allerdings nicht erlaubt).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Ich werde einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen


Bedeutet das, dass Sie auch den Betrieb geschenkt bekommen? Wenn ja, dann handelt es sich in diesem Fall auch um einen erbschaftsteuerpflichtigen Vorgang. Allerdings wird bei der Schekung unter bestimmten Voraussetzungen dieses Vermögen begünstigt. Dabei werden 85% des Wertes des Betriebes von der Erbschaftsteuer ausgenommen. Hieraus stellt sich die Frage:
wäre es möglich, wenn der Besitzer vorher das Geld für die Sanierung in den Betrieb einlegt und dann an Sie überträgt? In diesem Fall gehörte dieses Geld zum landwirtschaftlichem Betriebsvermögen und somit wäre auch bei der Übertragung begünstigt
Die Regelung von §13a, §13b ErbStg ist ziemlich komplex und es bedarf natürlich einer professioneller steuerlicher Beratung.

-- Editiert von Charlie@098 am 27.07.2015 11:46

1x Hilfreiche Antwort

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