GbR + vorbehaltliche Rechnung für 2010

29. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
MartinC
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
GbR + vorbehaltliche Rechnung für 2010

Hallo,
ich führe mit einem Partner eine GbR. Dieser hat sich im Dez. 2011 unrechtmäßigerweise Geld von unserem Gemeinschaftskonto überwiesen und nachträglich eine Rechnung gestellt. Wir haben ihn mehrfach auf die Unrechtmäßigkeit dieser Überweisung hingewiesen (es handelt sich um nicht gewollte Leistungen) und ihn aufgefordert, dass Geld zurück zu buchen, bislang weigert er sich.

Wir sollen nun die Steuererklärung von 2010/2011 beim Finanzamt unterschreiben.

Im Geschäftsjahr 2010/11 habe ich selbst wesentlich mehr für die GbR geleistet als er. Bislang war klar, dass jeder sein Bestes zum Unternehmen beiträgt und jede Leistung welche in Eigeninitiative erfolgt kostenlos entrichtet wird (mündliche Absprache).

Ist es nun möglich für das Finanzamt eine "vorbehaltliche Rechnung" zu schreiben und diese der Steuererklärung 2010/11 mit der Begründung beizulegen, dass man diese ggf. im GJ 2011/12 verrechnet, falls der andere Partner seine zu unrecht ausgeführte Überweisung nicht zurücknimmt und das Geld zurückzahlt?

-- Editiert MartinC am 29.05.2012 17:24

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MartinC
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

OK anders gefragt, kann ich für 2010 eine Rechnung schreiben, die die GbR dann erst 2011 überweist?

-Bzw. die 2011 hinfällig wird und nicht mehr gezahlt werden muss.

ODER

Kann ich 2011 eine Rechnung für Leistungen schreiben, die 2010 erbracht wurden??



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MartinC
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe nun noch gefunden, dass man laut Umsatzsteuergesetz §14 Abs.2 die Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung zu stellen hat.

Gilt dies auch für eine Privatrechnung?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Gilt dies auch für eine Privatrechnung?

Was soll das sein? Rechnungen werden von Unternehmern geschrieben, nicht von Privatleuten.
quote:
OK anders gefragt, kann ich für 2010 eine Rechnung schreiben, die die GbR dann erst 2011 überweist?
Dass wir inzwischen 2012 haben, ist dir schon klar?
quote:
Kann ich 2011 eine Rechnung für Leistungen schreiben, die 2010 erbracht wurden??
S.o.
Du solltest mit deinem gesellschaftsrechtlichem Problem zu einem Anwalt gehen. Dieser könnte ggf. auch klären, ob es sich bei der Zahlung an den anderen Gesellschafter um Aufwand der GbR oder eine Entnahme des anderen Gesellschafters handelt.
Irgendwelche "vorbehaltlichen" Rechnungen in die Welt zu setzen, um deine Steuern zu minimieren, kann man dir ggf. als Steuerhinterziehung auslegen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.897 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen