Hallo.
Ein Freund möchte sich gerne als Künstler selbstständig machen, schreckt aber davor zurück sich eine Steuernummer zu holen. Aber die braucht er doch für Rechnungen oder? Seine Sorge ist, dass er Umsatzsteuer und Einkommensteuer ( + erklärung ) machen muss. Kann er da nicht nebenberuflich sich selbstständig machen und dann die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen? Soviel verdient er pro Jahr nicht. Aber so die ganzen Maßnahmen wie Marketing, Werbung und Rechnungen sollen ja alles schon legal sein. Kann man sich direkt beim Finanzamt erkundigen oder muss man da direkt verbindliche Angaben machen?
LG und Danke im voraus.
Freiberufler - Steuernummer?
Haben Sie sich versteuert?
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Eine Steuernummer hat er doch schon - alle haben doch per Post eine lebenslange Steuernnummer zugewiesen bekommen... Ansonsten: Die Kleinunternehmerregelung befreit ihn von der Umsatz-, aber nicht von der Einkommenssteuer. Und die entsprechenden Steuererklärungen muß er auf jeden Fall abgeben. Übrigens kann er auch einen Steuerberater beauftragen, wenn er das nicht selbst machen möchte. Steuerhinterziehung ist jedenfalls keine Lösung - denn das ist ja, was er offenbar gerade plant...
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Den illegalen Weg will er auch nicht gehen. Es ging eben nur darum, ob er eine EXTRA braucht, eben deswegen was du gerade geschrieben hast. Kann man denn die eigene persönliche Steuernummer auf Rechnungen raufschreiben und dann diese bei der Einkommenssteuererklärung angeben?
Also muss er dann immer die Einkommenssteuererklärung schreiben, bspw. in einem Jahr die für 2012? Wie ist das denn da mit der Mwst? Ich kenne mich zwar ein bisschen aus, aber so ganz habe ich den Überblick auch nicht
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Er kann natürlich die persönliche Steuernummer nehmen. Seinen Verdienst gibt er jährlich bei der Steuererklärung an. Von der Umsatzsteuer ist er als Kleinunternehmer befreit. Eine Umsatzsteuererklärung muß er trotzdem machen - das Finanzamt muß ja wissen, ob sein Umsatz noch niedrig genug ist, um Kleinunternehmer zu sein.
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quote:<hr size=1 noshade>Seinen Verdienst gibt er jährlich bei der Steuererklärung an. <hr size=1 noshade>Hierzu ist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu fertigen (§ 4 Abs. 3 EStG ).
Die Kleinunternehmergrenze (Umsatzsteuer) liegt bei 17.500 EUR.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss dem Finanzamt angezeigt werden (§ 138 AO ). Verwende hierfür den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", den gibt es im Internet.
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