Frage zu Einkommensteuererklärung

17. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jtmbg
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Einkommensteuererklärung

Hallo,

habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung für 2006.

Meine frage ist,wir waren bis zum Juni 2006 Hartz 4 Empfänger.
Seid Juli 2006 bin ich wieder Vollzeitbeschäftigt,Bruttolohn wird bis Ende des Jahres 12050,00 Euro sein.
Meine Frau arbeitet seid 3 Monaten auf Teilzeit mit 1000,00 Euro Bruttolohn.

In der Steuerklassen sind wir auf 3 + 1 Kind und auf 5.

Meine Frage ist nun, wie erfolgt die Berechnung hier ?

Ich kenne das so,daß wenn man als Lediger,einpaar Monate Arbeitslos war im Jahr,das Angerechnet wurde,ist das den auch denn bei Verheirateten dann so der Fall ?

Mein bedenken ist,das ich bei der Einkommenssteuererklärung was draufzahlen muss.

Wenn mir hierzu jemand einpaar Tipps geben könnte,daß wäre Super.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zu versteuern ist nur der gemeinsame Bruttolohn.

Bei Arbeitslosigkeit geht das ALG I jedoch in den Progressinsvorbehalt ein. Da ist wahrscheinlich das, was Du mit Anrechnung meinst.

Das ALG II geht jedoch nicht in den Progressionsvorbehalt ein. Zu versteuern ist daher nur Euer gemeinsames Bruttogehalt in Höhe von ca. 15.000€ ohne dass dabei ein Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird.

Da der Grundfreibetrag für Verheiratete 15.328€ beträgt, erhaltet Ihr im Rahmen einer Einkommensteuererklärung die gesamte in 2006 gezahlte Lohnsteuer zurück.

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#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Der Grundfreibetrag (zu versteuerndes Einkommen) beträgt bei verheirateten 15.328 €.

Die Einkünfte bei Ihnen betragen ca. 15.000 €. Davon werden noch Sonderausgaben abgezogen (Sozialversicherung in gewissem Umfang).

Sie liegen also mit Ihrem zu versteuerndem Einkommen auf jeden Fall unterhalb der Grundfreibeträge. Das bedeutet, Sie erhalten die vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuern, Solidaritätszuschläge wieder zurück, im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Arbeitslosengeld I wäre als Lohnersatzleistung im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.

Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist keine Lohnersatzleistung und muss in der Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Es wäre jedoch sinnvoll, wenn Sie einen Nachweis beilegen über die Zeiten der Nichtbeschäftigung, damit das Finanzamt nicht rückfragen muss.






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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jtmbg
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
schonmal danke für die Antworten.

Ich habe jetzt mal das Dezember Gehalt dazu gerechnet.

Dann würde ich zusammen mit meiner Frau auf ein Bruttogehalt von ca 17475,00 Euro für das Jahr 2006 kommen.

Da wir dann ja über den Grundfreibetrag (zu versteuerndes Einkommen) bei verheirateten 15.328 €,kommen würden,wäre denn da dann mit einer Nachzahlung zu Rechnen ??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Vom Bruttoeinkommen gehen noch je 920€ als Werbungskostenpauschbetrag ab, sowie Sonderausgaben z.B. für die Sozialversicherungen.

Das zu versteuernde Einkommen liegt daher wohl unter 15.328€, so dass auch unter diesen Umständen mit einer Erstattung der gesamten gezahlten Lohnsteuer zu rechnen ist.

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