Fortbildung Werbungskosten sofort mtl. absetzen

16. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bülent123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)
Fortbildung Werbungskosten sofort mtl. absetzen

Hallo,
ich habe folgende Frage.
Ich strebe eine berufsbegleitende Fortbildung an. Diese kostet ca. 10.000 Euro. Halbjährlich könnte ich die Kosten auch abzählen.
Da diese Kosten als Werbungskosten gelten, möchte ich die mtl. Kosten von ca. 416 Euro, direkt monatlich von den Steuern absetzen, sodass ich im Grunde genommen das an die Fortbildungseinrichtung Bezahlte am Ende des Monats wieder mit meiner Gehaltsabrechnung drin habe.
Ist das so möglich?
Danke für Eure Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Sie glauben ernsthaft, ihre monatliche Lohnsteuer mindert sich um 416 EUR, wenn sie monatlich 416 EUR an die Einrichtung zahlen?
Sie können gerne einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, dann werden die voraussichtlichen Aufwendungen des Jahres 2016 schon beim Lohnsteuerabzug 2016 berücksichtigt, soweit sie den Pauschbetrag übersteigen. Erwarten Sie aber bitte keine 1:1 Erstattung...

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

möchte ich die mtl. Kosten von ca. 416 Euro Mal 12 macht das dann aber auch nicht 10.000 Euro.
sodass ich im Grunde genommen das an die Fortbildungseinrichtung Bezahlte am Ende des Monats wieder mit meiner Gehaltsabrechnung drin habe. Nö. Wir können ja mal berechnen, was Sie wieder drin haben werden: Erst mal ist die Werbungskostenpauschale abzuziehen - etwa 80 Euro im Monat. Und die restlichen ca. 340 Euro mindern Ihre Steuer je nach Steuersatz vielleicht um so 70 bis 100 Euro im Monat...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo, wie oben schon kurz beschrieben kann ich beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. In diesem Antrag beziffere ich die Werbungskosten des Jahres komplett, dann wird mir auf der "virtuellen Steuerkarte" (ELSTAM) ein Freibetrag eingetragen, so dass die monatliche Lohnsteuer geringer ausfällt, der Nettolohn steigt, und die Erstattung im nächsten Jahr müsste gegen null tendieren.
Die Sozialabgaben bleiben davon natürlich unberührt, die Werbungskosten wirken nur auf die Steuer.

Dann aber möglichst auch alle Kosten (Gebühren, Fahrten Wohnung-Arbeit, Fahrten zur Fortbildung, Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitsmittel ......) angeben.

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#4
 Von 
Bülent123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe nicht geschrieben, dass die Fortbildung 12 Monate lang geht.
Zudem habe ich noch andere Beträge zum absetzen, sodass die "Rechnung" völlig daneben ist :crazy: !

-- Editiert von Redakteur am 16.06.2016 22:38

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Kann schon sein, dass die Rechnung aufgrund DEINER fehlenden Angaben "daneben" ist.

Ansonsten kann ich mich aber nur meinen Vorrednern anschließen. Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen, auf das dann Dein persönlicher Steuersatz angewendet wird, nicht die zu zahlende Steuer.

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#6
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Zudem habe ich noch andere Beträge zum absetzen, sodass die "Rechnung" völlig daneben ist Wenn Sie meinen, sich hier derart hochnäsig aufführen zu müssen gegenüber Usern, die Ihre Fragen beantworten, gehen Sie bitte künftig zum Steuerberater - der wird dafür bezahlt, Ihre Art ertragen zu müssen. Hier ist jetzt jedenfalls Schluß - geschlossen!

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