Flohmarktartikel über Ebay verkaufen

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Flohmarktartikel über Ebay verkaufen

HAllo

Ich selber bin als Gewerbliche Person angemeldet. Umsatstrindefiknr. ect.
Meine Frage
Ich verkaufe über Ebay nun auch Flohmarkt/"Sperrmüll" sachen die ich kostenlos aus Wohnungsräumungen ect besorge.

Wenn ich diese Artikel nun über Ebay verkaufe, fallen auf diese Artikel eigentlich nun Steuern an?, also 19% auf jeden Artikel die ich ans AMt abdrücken muss ?

Also aufm realen Flohmarkt um die Ecke verkaufen die leute ja auch irgendwelchen ramsch ohne steuer zu zahlen.. Soweit ich weiss zahlen diese Leute nur einmalige 100€ steuern ? im Jahr. damit is der Käs dann gegessen.

Ich hab keine Ahnung wie das nun über ebay läuft.vorallem wenn es sich um zig hunderte sachen pro Woche/Monat handelt kämmen auch schnell ordentliche 19% steuern dazu auf die ich natürlich kein bock hab.

Würd mich freuen wenn jemand was zu sagen kann.
Danke

MFG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

> Wenn ich diese Artikel nun über Ebay verkaufe, fallen auf diese Artikel eigentlich nun Steuern an?, also 19% auf jeden Artikel die ich ans AMt abdrücken muss ?

Wenn Du die Sachen gewerblich verkauft, ja! 19% auf alle Sofas, Schränke, Radios...etc und 7% auf Bücher und Lebensmittel :)

Dazu naürlich musst Du der Gewinn versteuern. Und last but not least, Du muss 1 Jahr GWL gewähren.


> Soweit ich weiss zahlen diese Leute nur einmalige 100€ steuern ? im Jahr.

Das gibt es nicht!

> vorallem wenn es sich um zig hunderte sachen pro Woche/Monat handelt

Bei so Menge wirst die Sachen nur gewerblich verkaufen können, egal ob Du bereits gewerblich tätig bist oder nicht.



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#2
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo
Ok
Danke für die Antwort

allerdings :
Was meinst du mit "Du musst 1 Jahr GWL gewähren." ?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Soweit ich weiss zahlen diese Leute nur einmalige 100€ steuern ? im Jahr. damit is der Käs dann gegessen.


Wo hast du dieses Wissen her? Wäre ja echt kuhl, wenn jeder egal wieviel Gewinn er macht nur 100,- an Steuern zahlen muss. :schock:

quote:
Ich hab keine Ahnung wie das nun über ebay läuft.


Die Gesetze für gewerblichen Verkauf sind unabhängig von Ebay, sondern gelten so allgemein für gewerblichen Verkauf. ;)

Ähmm..mal so doof gefragt: Du machst "scheinbar" gewerblich Wohnungsauflösungen und willst dann die Dinge bei Ebay oder wo auch immer verscherbeln. Hat du dich eigentlich mal irgendwie schlau gemacht über die ganzen Regelungen (Steuern, Gewerberecht usw)?

die_wurzel


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#4
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

GWL= Gewährleistung!

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#5
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

"Hat du dich eigentlich mal irgendwie schlau gemacht über die ganzen Regelungen (Steuern, Gewerberecht usw)"

was meinst du damit,hab ich noch was zu diesem Thema "Müll loswerden bei Ebay zu beachten" ?

ansonsten...

Ich bin ganz normal als kleinUnternhemer angemeldet mit Steuernr ect.
Bei Ebay natürlich auch als gewerblicher Verkäufer.

Das mit dem Wohnungsauflösung mach ich erst seit paa wochen.

Also bisher läufts so das ich mir den kramm umsonst hole und dann über ebay verkaufe.
Das ganze wird natürlich nun auch zu 19% versteuert und monatlich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung anggeben.

Is noch irgndwas zu beachten ?
klär mich auf.

MFg

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#6
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Es gibt noch mehr als 1000 Dinge die du beachten muss.

Steuerlich, du solltest nun ein USt-IdNr. über dein Finanzamt beantragen und die sofort nach der Zustellung des Bescheides an eBay weiterleiten bzw. ein Nettorechnungsantrag durchführen (siehe in mein eBay/Einstellungen/Berichtigung zu Nettorechnung).

Du muss auch die MwSt bei alle Auktionen/Rechnungen ausweisen (19% oder 7%).

Ansonsten du muss auf das Widerrufsrecht belehren (ein Muster-Belehrung findest du bei eBay bereit): http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung.html.

Der Gewährleistung darfst du nie 100% ausschließen, lediglich bei erwähnte Mängel kannst du der GWL zum Teil ausschließen....und ...und...und...

http://pages.ebay.de/rechtsportal/
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html


Hast du ein eBay Shop mit PayPal oder nur ein gewerblicher Account?





-- Editiert von Job-Center am 06.01.2009 21:59

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#7
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Es gibt noch mehr als 1000 Dinge die du beachten muss.

Steuerlich, du solltest nun ein USt-IdNr. über dein Finanzamt beantragen und die sofort nach der Zustellung des Bescheides an eBay weiterleiten bzw. ein Nettorechnungsantrag durchführen (siehe in mein eBay/Einstellungen/Berichtigung zu Nettorechnung).

Du muss auch die MwSt bei alle Auktionen/Rechnungen ausweisen (19% oder 7%).

Also sry fals das jetz nicht so ankamm. ABer ich hab en EBay shop schon seit fastn JAHr und stelle auch ausgewiesene Rechnungen aus und ich bin auch beim Finanzamt angelemeldet und auch bei Ebay angemeldet mit einer Umsatzsteur.identifk !!und JA ich bekomme eine netto rechnung von EBay.
eijei....

Mir gings doch nur speziel um Flohmarktartikel die ich nun auch seit paa wochen im shop anbiete mehr nicht.......

in sachen Widerrufsrecht und GWL

ALso ein widerufsrecht ist vorhanden. Jedem den der Artikel nicht gefällt kann ihn auch gerne wieder zurück schicken.

GWL keine Ahnung, also zu 95% sind es Ramschartikel fürs Regal zum anguggn Da geht normal nix kaputt. Muss das nun ernst genommen werden ?

Is sonst noch was zu beachten ?

Payball hab ich auch im "Angebot". wieso

Danke
Mfg







-- Editiert von SteveB am 06.01.2009 23:53

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#8
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

> Ich bin ganz normal als kleinUnternhemer angemeldet mit Steuernr ect.

Also ein Kleinunternehmer hat i.d.R. keine USt-IdNr. von der Bundesamt für Finanzen. Und bekommt keine Nettorechnung und weist keine MwSt aus, wer so ist, soll sich nicht Kleinunternehmer nennen.

> GWL keine Ahnung, also zu 95% sind es Ramschartikel fürs Regal zum anguggn Da geht normal nix kaputt. Muss das nun ernst genommen werden ?

Und ich dachte es handelt sich um Wohnungsauflösungen!

:augenroll: :augenroll: :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Aus meiner Sicht hast Du bereits klar den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Im Gegensatz zu echten Flohmarktverkäufen kann das Finanzamt bei Ebay-Verkäufen auch noch genau über Jahre rückwirkend nachvollziehen, wie hoch der Umsatz war.

Und die Steuerhinterziehung auch quasi noch öffentlich dokumentiert zu begehen ist schon sehr großer Leichtsinn. Da ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Finanzamt dahinterkommt.

Für den normalen Flohmarkthandel gelten übrigens genau die gleichen Gesetze. Auch da muss die MWSt. abgeführt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

HAllo Job center

Gibts sonst noch was ?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SteveB
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Aus meiner Sicht hast Du bereits klar den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Im Gegensatz zu echten Flohmarktverkäufen kann das Finanzamt bei Ebay-Verkäufen auch noch genau über Jahre rückwirkend nachvollziehen, wie hoch der Umsatz war.

Und die Steuerhinterziehung auch quasi noch öffentlich dokumentiert zu begehen ist schon sehr großer Leichtsinn. Da ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Finanzamt dahinterkommt.

Für den normalen Flohmarkthandel gelten übrigens genau die gleichen Gesetze. Auch da muss die MWSt. abgeführt werden.

HAllo
Ich verkaufe Flohmarktartikel erst seit ein paa wochen und werde sämtliche Verkäufe auch in meiner monatlichen Umsatzsteuer voranmeldung ordentlich angeben und wie sichs gehört ans Amt leiten.
Meine Frage war rein intresselhalber ob solche Artikel die ich umsonst bekomme auch versteuern muss.die restlichen infos waren auch ganz intressant in sachen GWL woran ich mich nun auch etwas genauer beschäftigen werde.

aber
Wie kommst du auf Steuerhinterziehung, was soll der mist?

Falls ich hier was übersehen habe sollte weiter oben beim lesen oder was verpeilt habe entschuldige ich mich ansosnten hab ich genug gehört.

Danke
Mfg



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

++Ich verkaufe Flohmarktartikel erst seit ein paa wochen und werde sämtliche Verkäufe auch in meiner monatlichen Umsatzsteuer voranmeldung ordentlich angeben und wie sichs gehört ans Amt leiten.++

Sorry, da hatte ich Dich falsch verstanden. Ich nehme meinen Vorwurf daher zurück.

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