Firmenwagenversteuerung

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
SvenSven
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagenversteuerung

Hallo,
ich nutze einen Firmenwagen. Er ist mir zur privaten Nutzung überlassen ("all inclusive": Sprit, Verbrauchsmaterial, Reperaturen,...)
Ich verstehe die Kosten, v.a. die steuerliche Behandlung nicht ganz:

Neben der Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 3% Methode verlangt der Arbeitgebener einen Netto-Abzug von 1.6% des (...)Netto-Preises.

a) Auswirkungen auf die Entfernungspauschale in der Einkommenssteuererklärung:
Kann ich in der Einkommenssteuererklärung wie bei Fahrten mit dem Privatwagen 0.3€ pro KM ansetzten?
D.h. bekomme ich mit- und ohne Firmenwagen den gleichen Betrag angerechnet? Warum wird Firmenwagen (J/N) abgefragt?
b) Ich habe dieses Schreiben gefunden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2017-09-21-lohnsteuerliche-behandlung-vom-arbeitnehmer-selbst-getragener-aufwendungen-bei-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs.pdf?__blob=publicationFile&v=1
--> Der Nettoabzug reduziert meinen "Vorteil". Reduziert der Nettoabzug bereits in der mtl. Lohnabrechnung meinen geltwerten Vorteil?
--> Kann ich den Nettoabzug in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Wo?


Sven

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Kann ich in der Einkommenssteuererklärung wie bei Fahrten mit dem Privatwagen 0.3€ pro KM ansetzten?


Ja

Zitat:
D.h. bekomme ich mit- und ohne Firmenwagen den gleichen Betrag angerechnet?


Ja

Zitat:
Warum wird Firmenwagen (J/N) abgefragt?


Bei der Entfernungspauschale wird das nicht abgefragt.

Zitat:
Reduziert der Nettoabzug bereits in der mtl. Lohnabrechnung meinen geltwerten Vorteil?


Ja

Zitat:
Kann ich den Nettoabzug in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Wo?


Nein, da der Nettoabzug bereits in der Lohnabrecnung berücksichtigt wurde.

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