Hallo,
ich nutze einen Firmenwagen. Er ist mir zur privaten Nutzung überlassen ("all inclusive": Sprit, Verbrauchsmaterial, Reperaturen,...)
Ich verstehe die Kosten, v.a. die steuerliche Behandlung nicht ganz:
Neben der Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 3% Methode verlangt der Arbeitgebener einen Netto-Abzug von 1.6% des (...)Netto-Preises.
a) Auswirkungen auf die Entfernungspauschale in der Einkommenssteuererklärung:
Kann ich in der Einkommenssteuererklärung wie bei Fahrten mit dem Privatwagen 0.3€ pro KM ansetzten?
D.h. bekomme ich mit- und ohne Firmenwagen den gleichen Betrag angerechnet? Warum wird Firmenwagen (J/N) abgefragt?
b) Ich habe dieses Schreiben gefunden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2017-09-21-lohnsteuerliche-behandlung-vom-arbeitnehmer-selbst-getragener-aufwendungen-bei-der-ueberlassung-eines-betrieblichen-kraftfahrzeugs.pdf?__blob=publicationFile&v=1
--> Der Nettoabzug reduziert meinen "Vorteil". Reduziert der Nettoabzug bereits in der mtl. Lohnabrechnung meinen geltwerten Vorteil?
--> Kann ich den Nettoabzug in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Wo?
Sven
Firmenwagenversteuerung
8. Juni 2018
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Frage vom 8. Juni 2018 | 13:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagenversteuerung
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#1
Antwort vom 8. Juni 2018 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47453 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Kann ich in der Einkommenssteuererklärung wie bei Fahrten mit dem Privatwagen 0.3€ pro KM ansetzten?
Ja
Zitat:D.h. bekomme ich mit- und ohne Firmenwagen den gleichen Betrag angerechnet?
Ja
Zitat:Warum wird Firmenwagen (J/N) abgefragt?
Bei der Entfernungspauschale wird das nicht abgefragt.
Zitat:Reduziert der Nettoabzug bereits in der mtl. Lohnabrechnung meinen geltwerten Vorteil?
Ja
Zitat:Kann ich den Nettoabzug in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Wo?
Nein, da der Nettoabzug bereits in der Lohnabrecnung berücksichtigt wurde.
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