Firmenwagen - Geldwerter Vorteil - Einsatzwechsel

30. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
joerg_do
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 47x hilfreich)
Firmenwagen - Geldwerter Vorteil - Einsatzwechsel

Hi,

ich arbeite bei einem Kunden meines Arbeitgebers vor Ort. Mit dem Dienstsitz meines Arbeitgebers habe ich nichts zu tun. Der Dienstsitz meines AGs ist 140 km entfernt von meinem Wohnort. Mein Einsatzunternehmen ca. 150 km.

Ich fahre normal Montags zur Arbeit und übernachte auf Kosten meines AGs in der Nähe meines Einsatz unternehmens und fahre in der regel erst Freitags wieder nach Hause.

Nun meine eigentliche Frage. Mein AG möchte mir einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Normal wird ja mit der 1% Regelung und den 0,03% Entfernung zum AG gerechnet. Bei einem Fahrzeug im Wert von 30.000 EUR wären das dann ca. 1.500 EUR geldwerter Vorteil, was dann ja auch steuerlich ziemlich weh tut.

Gibt es hier eine Möglichkeit die Entfernung zu drücken? Bei 1.500 EUR Geldwerter Vorteil lohnt der Firmenwagen nicht. Da Fahre ich lieber nen kleinen Gebrauchten private und fahre ansonsten mit der Bahn und lasse mir die Bahnfahrten vom AG ersetzten.

Gruß

Jörg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Nach meiner Einschätzung fallen die 0,03% für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht an, wenn man gar keinen Arbeitsplatz beim AG hat.

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#2
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

der Gesetzgeber hat mit seiner Begründung zu den § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG darauf abgestellt, ob der Wagen für Fahrten auch zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt werden KANN Wenn man die 1$ Regelung in Anspruch nimmt, dann fällt sofort § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG mit der Folge, daß man diese Fahrten auch als geldwerter Vorteil sind und somit besteuert werden müssen.

eine Alternative besteht mit der Benutzung eines Fahrtenbuches, welches vom Finanzamt auch anerkannt wird.( die Form des fahrtenbuches muss vom Finanzamt anerkannt werden, sonst droht die Nichtanerkennung der Fahrten).

§ 8 Abs.2 S. 3 und 4 EstG:

(3)Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

(4) Der Wert nach den Sätzen 2 und 3 kann mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden, wenn die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden


Gruß

Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joerg_do
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 47x hilfreich)

Hi,

Ich frage mich dann was ist die Arbeitsstätte? Und in welchem Fall kann ein Firmenwagen NICHT für eine Fahrt zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte genutzt werden?

Wird eine Fahrt zwischen Wohnung und Abreitsstätte bei Nutzung eines Fahrtenbuchs als Privat oder Dienstfahrt gewertet? Und wer entscheidet wie der Dienstwagen steuerlich erfasst wird AG oder AN?

Also ich glaube wer einen Arbeitgeber weiter wech hat, der hat echt die Arschkarte.

Gruß

Jörg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>der Gesetzgeber hat mit seiner Begründung zu den § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG darauf abgestellt, ob der Wagen für Fahrten auch zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt werden KANN <hr size=1 noshade>


Das ist richtig. Wenn aber gar keine Arbeitsstätte beim AG besteht, dann kann der Dienstwagen auch nicht für solche Fahrten benutzt werden. Eine regelmäßige Arbeitsstätte beim AG zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sich dort ein Arbeitsplatz befindet und dass dieser regelmäßig aufgesucht wird. Unter regelmäßig ist eine Fahrt pro Woche zu verstehen.

Dann reicht es jedoch, wenn der Dienstwagen dafür benutzt werden kann. Die tatsächliche Nutzung ist nicht erforderlich.

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#5
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Joerg,

der Dienstwagen wird erstmal nach der 1% und 0,03%-Regel Dir angerechnet, wobei der Weg zwischen Deinem Wohnort und Deiner eigentlichen Arbeitsstelle (AG) angesetzt wird.

Der soerrechnette Wert wird Dir auf dein Brutto raufgeschlagen und nach Abzügen Netto wieder abgezogen.
Für die Dienstfahrten kannst Du die Tankrechnungen dir von Deinem Arbeitgeber erstatten lassen!

Alles in allem rechnet sich das nur für Deinen AG!

Wenn möglich bleib bei Deinem Auto, und rechne die Dienstreisen entsprechend ab. Übrigens sollte Dir der AG hier pro Fahrkolometer auch 0,30 € erstatten, das sind schließlich Dienstfahrten! Ansonsten bei der ESt-Erklärung geltent machen!


Gruß,
Jumpel

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