Finanzamt und inso ! Probleme

19. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Finanzamt und inso ! Probleme

Hallo ,
will es diesamal nicht so lang machen . Folgendes :
*Selbständig bis 6/2005
* Inso ab 12/2005 incl, 1300 euro Umsatzsteuerschulden
* WHP seit 3/2006

So , nun habe ich für 2006 und 2007 meine einkommenssteuer Bescheide wieder erhalten . 2006 muss ich 167 nachzahlen . 2007 ergibt sich ein Guthaben von 1158 ,- .
Becheid vom FA : ich möchte bitte umgehend 167,- steuerschuld begleichen .
1158 ,- Guthaben(Guthaben weil mein Schwerbehindert ist seit 1/2007) wurden mit Umsatzsteuerschuld verrechnet .
habe das FA angeschrieben und verlangt das zumindest der Teil des Guthabens aus 2007 ausgekehrt wird der sich auf grund der behinderung unseres Sohnes bezieht mit dem Hinweis das dieser Steuerfreibetrag ja eine Sozialleistung ist .
Antrag wurde abgeleht - der steuerfreibetrag für den behinderten sohn wäre keine Sozialleistung -(
Die 167 ,- aus 2006 möge ich trotzdem Zahlen . Bei diesem Schrftverkehr habe ich dann auch mal einen Kontouaszug erhalten . Und das hat mich umgehauen -)
aus den 1300 .- Umsatzsteuerschulden sind 8000 ,- geworden . Denn das FA hat im Febr. 2006 eine schätzung durch geführt für 2005 . Obwohl ich seit 6/2005 garnicht mehr selbständig war hat man mich auf auf 5200 ,- Umsatzsteuer (für 2tes Halbjahr 2005) geschätzt und diese schuld in die inso angemeldet . Mein TH hat nicht wiedersprochen . Ist dem ka auch schei.. egal .
Finanzamt macht mich aber für die Schäzung verantwortlich mit dem Hinweis das diese Rechtskräftig ist und sich vorbehält weitere maßnahmen zu beitreibung durch zuführen -(((
Doof ist jetzt nur das ich auf jahre meine Steuererstattungen verrechnet bekomme obwohl garkeine Steuerschulden mehr da sind -( oder da sein dürften !
Was könnt Ihr mir raten ?
Vor allen dingen tut sich mir einige Fragen auf :
*12/2011 bekomme ich die restschuldbefreiung , ist dann auch die Steuerschuld beglichen ? Oder darf das FA über diesen Zeitpunkt weiterhin verrechnen ?
Sollte dies so sein würde ich nii wieder (trotz Inso) schuldenfrei ,den jedes Jahr berrechnet das FA 455 ,- Säumnisszuschläge .
*habe ich eine chance an das Geld für meinen Sohn zu kommen (Behindertenpauschbetrag) ?
* Sollte das finanzamt über 12/2011 nicht mehr verrechen dürfen , würde es sinn machen keine Einkommessteuererklärung bis dahin mehr abzugeben =b.z.w alle Erkärungen 2008 bis 2011 erst im Jahr 20012 abtzgeben ?
*Muss ich die summe von 167 .- zahlen ? WHP begann ja erst 3/2006 ?

sorry , ist jetzt doch mehr geworden als ich wollte . Aber ich brauche Hilfe ! Ich weiß nicht wenn ich sonnst bitten kann !

danke !

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

1. Was sagt denn Dein Steuerberater dazu ?
2. Wann wurde das Gewerbe offiziell abgemeldet ?
3. Wurden für den Anmeldezeitraum 2005 eine Jahreserklärung für Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgegeben ?

Sieht so aus als dass das Finanzamt nach §162 AO wegen fehlender Unterlagen geschätzt hat (in der Regel nicht zu Gunsten des Steuerpflichtigen). Das kann man korrigieren, in dem man eine korrekte Steuererklärung für den Zeitraum einreicht, das geht auch nachträglich.

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#2
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !
erstmal danke !
Steuerberater habe ich keinen mehr ....... ist unmöglich den zu bezahlen . Bin wie gesagt in der Inso .
Abgemeldet wurde 6/2005 .Bis dahin wurde 2300 ,- veranschlagt . 1000 ,- konnten nur gezahlt werden . 1300 .- also offen .
Ein Beispiel : Für 2004 habe ich regulär meine Umsatzsteuer abgegeben und auch gezahlt . Insgesammt 3086 ,- ! Wohl gemerkt für das ganze Jahr. Die Umsätze für das erste halbe Jahr 2005 waren genauso mieß . Und dazu kommt ja das die geschäftstätigkeit ende 6/2005 eingestellt wurde . Aber das FA schätzt jetzt mal eben auf 8000 das ganze Jahr .Siehe 2004 !
Erklärung kann ich keine machen da mir das wissen , Unterlagen und das geld fehlt . FA hat somit geschätzt und der TH hat nicht widersprochen .
Einkommenerklärung wurde 2005 auch geschätzt. Guthaben 338 ,- ! Gingen damals an den TH , da verfahren noch nicht abgeschlossen .

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Naja - da kann man nix machen.
Ohne Steuererklärung ist das FA berechtigt (Großzügige) Schätzungen zu machen. Es macht daher immer Sinn etwas Geld auf die Seite zu schaffen für Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Insgesamt dürfte es aber auch nicht so schwierig sein, die Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen mit dem Taschenrechner zusammenzurechnen und wenigstens eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Außer die Belege sind nicht mehr da, was allerdings eine Standardausrede beim Finanzamt ist.
:augenroll:

Da es eine Privatinsolvenz ist, fallen die Steuerschulden auch darunter. Von daher dürfte es auch nicht so schlimm sein.

Was die Sozialleistungen angeht, würde ich es eventuell nochmal in der Rubrik Sozialrecht posten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Andy1965
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !
@Eugenie !TH bedeutet Treuhänder . Der war damals für die umsatzsteuererklärung verantwortlich , da wir ja Inso angemeldtet hatten .
@Potzblitz
ganz so einfach ist es nicht mit den steuerschulden . Jegliches Guthaben wird ja verrechent , auch der behindertenpauschbertrag unseres sohnes . Und nicht zu vergessen ; zur Zeit gibt es eine steuerschuld von ca. 7500 .- die sich jährlich um 450 ,- durch säumnisszuschläge erhöht.Diese Summe von 7500,- ist zwar total unrealitisch geschätzt , aber diese steht im raum .Wenn es so bleibt zahlen wir bis wir 80 j. sind -und das trotz inso .

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Nach Anmeldung des Insolvenzes in 2005 darf keine neue Schulden gemacht werden.
Die jetzt entstandene Steuerschulden sind ja neue Schulden ab 2006.

Die Schätzung ist Druckmittel zur Abgabe von Steuererklärung.
So lange die Steuer geschätzt werden, laufen die neverending stories.

Was hindert Dich daran die Steuererklärung zu machen ?
Zur Not geh` zum Finanzamt laß Dich dort beraten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Irgendwann in fünf oder zehn Jahren wird das Finanzamt zu Verhandlungen bereit sein und die Säumniszuschläge auch streichen wenn man seine Steuerschulden bezahlen kann. Selbst die sind verhandelbar wenn mittellos.
;)

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