Finanzamt trifft unverbindliche Falschaussage

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ethnofunky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt trifft unverbindliche Falschaussage

Von März 2007 bis Mai 2008 habe ich eine Firma betrieben, welche Präventionskurse nach §20 SGB Abs. 1 durchgeführt. Dieser Paragraph schreibt vor, wie solche Präventionskurse durchgeführt werden müssen, damit die gesetzlichen Krankenkassen 80 % der Kosten übernehmen.

Im Juni habe ich beim Finanzamt eine verbindliche Anfrage gestellt, ob meine Leistungen Umsatzsteuerfrei sind. Zwischen Juni und Sept. 08 haben mehrere Gespräche mit dem Finanzsamt stattgefunden. Das Thema wurde zu einer regen Diskussion im FA. Der Fachbereichsleiter wurde eingeschaltet. Diverse Unterlagen bzgl. der Kursleiter wurden eingereicht um den Fall zu überprüfen.

Letztendlich habe ich eine schriftliche, jedoch unverbindliche Bestätigung bekommen, das meine Leistungen Umsatzsteuerfrei sind. Unverbindlich deshalb, weil ich die Formvorschriften nicht eingehalten habe. Laut Aussage des Finanzamtes hätte ich diese Anfrage vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit einholen müssen um eine verbindliche Aussage zu bekommen.

Die Zuständige Sachbearbeiterin teilte mir telefonisch mit, das ich mir keine Sorgen machen müsse. Was einmal so entschieden wurde, wird wohl nicht mehr umentschieden. Das bestätigte Sie mir mehrfach in einem längerem Gespräch.

Nun wurde ich vor 6 Wochen vom Finanzamt darüber informiert das meine Tätigkeit doch Umsatzsteurpflichtig sei. Ich wurde aufgefordert alle Unterlagen einzureichen. Zur Zeit wird eine Steuerprüfung durchgeführt. Es geht um Nachzahlungen im höheren 4 stelligem Euro Bereich.

Von der Zuständigen Prüferin erhielt ich vollstes Verständnis und Gestand zu, das das Finanzamt hier Mist gebaut hat.

Nun zu meiner Frage:
Hab ich eigentlich eine Chance mit dem Finanzamt aufgrund deren Fehler zu verhandeln ? Wer schützt die Steuerzahler vor solch fatalen Fehlentscheidungen ? Habe ich rechtlich irgendwelche Möglichkeiten was dagegen zu unternehmen ?

Schönen Gruß, Michael

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Wer schützt die Steuerzahler vor solch fatalen Fehlentscheidungen ?

Was war denn nun die Fehlentscheidung? Die (unverbindliche) Zusicherung, daß die Leistungen umsatzsteuerfrei sind? Oder die Steuernachforderung für die Leistungen?

Das kann man ja relativ einfach anhand der Gesetzeslage feststellen. Vermutlich wären die Leistungen umsatzsteuerfrei gewesen, wenn die Formvorschriften eingehalten worden wären und sind nicht umsatzsteuerfrei, wenn die Formvorschriften nicht eingehalten wurden.
Wenn sich das so aus dem Gesetz ergibt, hat das FA auch keine Fehlentscheidung getroffen und dir wurde auch keine falsche Information gegeben.

Wirklicher Schaden ist dir auch nicht entstanden, da es sich um bereits vergangenes Steueraufkommen handelt, du also durch eine Fehlinformation - wenn denn eine vorgelegen hätte - nicht schlechter dastehen würdest als wenn man dir gleich gesagt hätte "das ist nicht umsatzsteuerfrei".

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#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ich verstehe auch nicht so ganz, was an der Fehentscheidung so fatal für Dich war.

Wenn das Finanzamt Dir gleich mitgeteilt hätte, dass die Leistungen USt.-plichtig sind, hättest Du auch das Problem gehabt, die Steuern nachzahlen zu müssen.

Da Du die Frage an das Finanzamt erst gestellt hast, nachdem die Firma schon nicht mehr betrieben wurde, kann ich nicht erkennen, welcher Schaden Dir überhaupt entstanden ist.

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