Finanzamt fordert Fahrtenbuch für Arbeitsweg (Werbungskosten) - rechtens? Form?

30. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
de50ae
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
Finanzamt fordert Fahrtenbuch für Arbeitsweg (Werbungskosten) - rechtens? Form?

Moin,

mein Arbeitsweg beträgt 85km (einfache Strecke).
Entsprechend hohe Werbungskosten habe ich. Das ist seit Anfang 2015 so. Ich habe mir deswegen ein Steuerfreibetrag eintragen lassen und beim Finanzamt persönlich gefragt, ob die weitere Nachweise wollen - das wurde verneint.

Nun habe ich den Freibetrag für 2016 beantragt und auf dem ELStAM-Ausdruck ist der Hinweis, dass ich ein Fahrtenbuch führen soll.

Kann das Finanzamt ein Fahrtenbuch verlangen? Der Freibetrag sind 4712€/Jahr (1000€ Pauschale schon abgezogen).
Im §9 lese ich nichts dazu, dass ich da weitere Nachweise liefern muss.

Bei Google finde ich leider nur Einträge wo es um Firmenwagen etc. geht.

Die Frage ist dann auch: Welche Form muss das Fahrtenbuch haben? Ich hoffe es reicht, wenn ich nur die Fahrten zur Arbeit dokumentiere.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steuerberater-Sachsen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Nachweise sind zu erbrnigen, wenn die Fahrtkosten ( Entfernungspauschale ) die Marke von 4500,00 € überschreiten. Steht im Steuergesetz. Der Nachweis geht über die Tankquittungen, Er kann auch anhand von Werkstattnachweisen mit aufgeführtem KM-Stand erbracht werden. Ein Fahrtenbuch ist hier einfach quatsch. Wichtig ist, dass Sie die Fahrleistung nachweisen können.

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