Finanzamt erkennt Kosten nicht an

8. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Svellanie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Finanzamt erkennt Kosten nicht an

Hallo, ich muss jetzt hier einmal Dampf ablassen und euch um eure Meinung bitten.
Also mein Verlobter und ich machen Seit 2012 (rückwirkend) eine Steuererklärung, bei einem Steuerberater der uns empfohlen wurde. Für die Steuer 2012 lief noch alles glatt.
2013 sind wir nach Berlin gezogen. Mein Verlobter hat hier einen Job gefunden und ich studiere hier. Weil es berufsbedingt war, wollten wir die Umzugskosten von 1.500€ absetzen. ABGELEHNT
Nun studiere ich seit Oktober an einer privaten Uni. 525€ pro Monat Studiengebühren, Semesterticket, Materialien etc. fallen an. Ich gehe auch einen Minijob nach, aber das ist ja irrelevant. Selbst für die paar Monate NICHTS
Nun streitet sich unser Steuerberater immer noch mit dem Finanzamt um die Steuererklärung 2014. Wir wollten mich bei meinem Verlobten als außergewöhnliche Belastung absetzen. ABGELEHNT zum dritten Mal!
WIe kann das denn sein?! Wir haben unglaublich hohe Kosten und sparen paralell noch für unsere Hochzeit und das Finanzamt lenkt überhaupt nicht ein, bzw denke ich mittlerweile das unser Steuerberater ziemlich inkompetent ist.... Schon allein mit den Umzugskosten, dass ist doch eigentlich eine klare Angelegenheit. Mein Verlobter verdient auch "nur" 2100 Brutto, also keine Reichtümer, um mein Studium, Miete, Essen und und und zu finanzieren.
Ich selber bekomme zu meinem Job BaföG und habe mittlerweile einen Studienkredit aufgenommen.

Also wie kann das sein, dass wir die einzigen sind, die nie etwas vom Finanzamt zurückbekommen?! Unser Steuerberater ist bei dieser Frage keine große Hilfe....

Noch eine weitere Frage: Ich habe eben gelesen, dass man ein Zweitstudium alsWerbungskosten absetzten kann und das die Erstausbildung nicht in Zusammenhang stehen muss. Ich bin gelernte Industriekauffrau und studiere jetzt Medienmanagement, also könnte ich das nicht machen?

Für ein paar Meinungen oder auch eure eigenen Erfahrungen wäre ich sehr dankbar, weil es hier auch um viel Geld geht und ich es einfach nicht verschenken möchte.

-- Editier von Svellanie am 08.11.2015 10:14

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Es werden also zwei Einzelveranlagungen erstellt.
Mit welcher Begründung wurden die Kosten abgelehnt?
Sind die Bescheide noch offen (Einspruch) oder bereits bestandskräftig?

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#2
 Von 
Svellanie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Begründung kenne ich nicht, dazu äußert sich unser Steuerberater nur sehr knapp...
Für 2013 ist schon alles durch, also werden wir da wohl nichts mehr bekommen. Für 2014 legt unser Steuerberater einen Einspruch nach dem anderen ein. Zuletzt am 02.11.mit der Begründung: es handle sich um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nach praragraph 33 Estg.
Obwohl ich diese Begründung ziemlich einfach finde. Das es sich um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nach praragraph 33 handelt, wird er ihnen ja wohl schon öfters mitgeteilt haben

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Normalerweise werden Abweichungen von der Erklärung auch im Bescheid erläutert. Steht dazu nichts drin?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ich selber bekomme zu meinem Job BaföG und habe mittlerweile einen Studienkredit aufgenommen. Tja, eigene Einkünfte werden natürlich vom absetzbaren Unterhalt abgezogen...

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