Finanzamt, Verarschung?

26. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt, Verarschung?

Mir ist eben nach dem Gespräch mit einem Bekannten etwas aufgefallen, was mich Stinksauer macht! Als ich mich nach meiner Gewerbeanmeldung beim Finanzam angemeldet habe wurde ich ja gefragt, wie hoch schätzungsweise mein Umsatz für das Jahr werden würde...... Ich: weit unter 10.000 Euro. Ok, soweit so gut. Nun erfahre ich, dass ich bei diesem Betrag GAR KEINE Steuer abführen müsste!!!!! der unfreundliche Herr vom FA hat darüber aber kein Wort verloren und meine Dummheit somit schamlos ausgenützt....... Eigentlich müsste ich den Monatlichen Schrott gar nich abführen, stimmts oder hab ich recht????? Ich bin echt sauer!!!!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

welche steuer meinen sie? gewerbesteuer? umsatzsteuer? ... je nach steuerart gibt es unterschiedliche stufen für unterschiedliche befreiungsformen.

zur ehrenrettung des finanzamtes: könnte durchaus sein, dass der finanzbeamte sie nicht darüber aufklärte, was sie wie hätten machen können. aber das ist auch nicht seine aufgabe. und solange sie keine konkrete frage stellen, wird er sie nicht in steuerlichen dingen beraten. schon aus haftungsrechtlichen gründen halten sich die mitarbeiter lieber zurück.

als unternehmen müssen sie selber etwas unternehmen, sprich informationen und beratung einholen. das finanzamt hat da keinerlei fürsorgepflicht.

ver***** fühlen sollten sie sich, wenn ihr berater, den sie dafür bezahlen, sie nicht richtig informiert.

ureta

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#2
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


ich habe keinen Steuerberater - dadurch war es mir sehr wichtig, ein bisschen von den mitarbeitern informiert zu werden. Nen Steuerberater werde ich mir frühestens in 1 Jahr leisten können. Ich betreibe ein Kleingewerbe (nennt man das so?). Gewerbesteuer meinte ich dadurch nicht, sondern die normale Mwst bzw. Umsatzsteuer.. Was kann ich nun machen? eigentlich müsste ich gar keine abführen, habs aber trotzdem getan, weil ich es nicht besser wusste :-(

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Du bist zwar als Kleingewerbetreibender nicht verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, dennoch machen das viele freiwillig.

Nur, wenn Du auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst, kannst Du die von Dir bezahlte Umsatzsteuer gegenrechnen. Und nur dann darfst Du in Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen.

Da das in vielen Fällen sehr vorteilhaft ist, besonders, wenn man für Firmen arbeitet, die selbst vorsteurabzugsberechtigt sind, führen auch viele Kleinunternehmer freiwillig eine Umsatzsteueranmeldung durch.

Dem Finanzbeamten ist daher nichts vorzuwerfen. Vielleicht hat er Dir sogar einen Gefallen getan.

Wenn Du Rechnungen schreibst, auf denen Du Umsatzsteuer (=MwSt) ausweist, dann MUSST Du diese Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführen.

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#4
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, so weit so gut...


in zukunft würde ich aber gerne keine ust mehr abführen müssen.. kann ich nun einfach damit (in zukunft) aufhören? bzw. dem finanzamt sagen, dass ich keine mwst auf meinen rechnungen mehr angebe.... oder bin ich nun durch meinen fehler dazu für alle zeit verpflichtet..??!!! da´s dürfte doch kein problem sein, oder???

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Die Kleinunernehmerregelung wird in § 19 UStG festgelegt.

Danach ist man an die Entscheidung, Umsatzsteuer abzuführen, 5 Jahre lang gebunden. Die Entscheidung ist getroffen, wenn ein Umsatzsteuerfestsetzung unanfechtbar ist.

Falls Du bislang noch keine unanfechtbare Umsatzsteuerfestsetzung hast, kannst Du Dich noch entscheiden.

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#6
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

"Danach ist man an die Entscheidung, Umsatzsteuer abzuführen, 5 Jahre lang gebunden. Die Entscheidung ist getroffen, wenn ein Umsatzsteuerfestsetzung unanfechtbar ist.

Falls Du bislang noch keine unanfechtbare Umsatzsteuerfestsetzung hast, kannst Du Dich noch entscheiden."


Also ich bin jetzt ehrlichgesagt genau so schlau wie vorher... sorry. ich habe auf meinen ersten rechnungen die ust-steuer ausgewiesen - also ist es nun zu spät? bin ich nun gebunden??

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#7
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Du müsstest die ersten Rechnungen korrigieren. Oder die Steuer abführen.
Bedenke aber:
Führst Du keine Steuer ab, kannst du auch keine Vorsteuer gegenrechnen!

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#8
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


ich war nun im Finanzamt und habe mich dazu entschlossen, die bisher ausgewiesene Steuer zurückzuzahlen. Trotzdem bin ich sehr dankbar für die zahlreichen Antworten. Ne schöne Woche Euch allen!

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#9
 Von 
:-)
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

EINE WICHTIGE FRAGE HÄTTE ICH ABER NOCH: muss ich die Steuernummer jetzt immernoch auf den Rechnungen angeben?????

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#10
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Nö.

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