Angenommen Mr x erhält für Verluste aus dem Verkauf von Aktien für das Jahr 2011 eine Festsetzung i.H.v. y Euro.
Da Mr x 2012 keine Gewinne mit Aktien enfährt, von denen er den Verlust aus 2011 abziehen könnte, gibt er die y Euro in der StE 2012 nicht an. Hat er nun sozusagen "verloren" oder kann er die Summe 2013 noch in Abzug bringen?
Festsetzung Verlust aus Aktien vergessen anzugeben
Haben Sie sich versteuert?
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I.d.R. sollte der Verlust aus dem Jahr 2011 bei Veranlagung festgestellt worden sein. Damit besteht er noch.
Hallo,
2012 sollte es - etwa gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid - auch einen neuen Festsetzungsbescheid gegeben haben.
quote:Wo hätte er den Verlust denn angeben wollen? Im Formular gibt es jedenfalls keine Möglichkeit dazu.
gibt er die y Euro in der StE 2012 nicht an.
Stefan
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Im Bereich wo die Kapitalerträge eingetragen werden müssen ist ein Feld, in welches Verluste aus dem Vorjahr eingetragen werden können. Da keine Gewinne 2012 erwirtschaftet wurden, wurde der festgesetzte Verlust aus 2011 dort nicht eingetragen. 2013 gab es realisierte Gewinne. Würde das FA die Verluste automatisch abziehen wenn ich in der StE 2013 nichts von den Verlusten angebe? Müsste doch alles gespeichert sein...
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Hallo,
quote:Nein, das stimmt nicht.
Im Bereich wo die Kapitalerträge eingetragen werden müssen ist ein Feld, in welches Verluste aus dem Vorjahr eingetragen werden können.
Vielleicht benutzt du eine Software, die den Service bietet, solche Verluste mit einzurechnen, in den offiziellen Formularen gibt es aber keine Möglichkeit zu dieser Angabe.
quote:Ja, so sollte es eigentlich sein.
2013 gab es realisierte Gewinne. Würde das FA die Verluste automatisch abziehen wenn ich in der StE 2013 nichts von den Verlusten angebe?
Stefan
Ich dachte dass bei Elster Anlage KAP Zeile 13: Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. §20 Abs 2 Satz 1Nr. 1 EStG dafür ist, den Betrag einzutragen.
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>Ich dachte dass bei Elster Anlage KAP Zeile 13: Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. §20 Abs 2 Satz 1Nr. 1 EStG dafür ist, den Betrag einzutragen. <hr size=1 noshade>Dort gehören bescheinigte Verluste aus dem aktuellen Jahr hin (dazu muss man aber bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt haben).
Verluste aus dem/den Vorjahr/en sind da definitiv falsch.
Stefan
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