Hallo,
wenn mit als Freiberufler mit dem Kunden im Vertrag neben dem Entgelt für erbrachte Leistungen die Erstattung von tatsächlich anfallenden Fahrtkosten (etwa Bahntickets) vereinbart, wie werden diese anschließend beim Finanzamt gehandhabt?
Reicht man bei der Steuerklärung diese Bahntickets dann wieder als Betriebsausgabe ein, damit sie zum Umsatz, aber nicht zum Gewinn zählen? Oder wie verhält es sich damit?
Danke!
Fahrtkostenabrechnung mit Auftraggeber und Finanzamt
28. Februar 2018
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Frage vom 28. Februar 2018 | 16:51
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrtkostenabrechnung mit Auftraggeber und Finanzamt
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#1
Antwort vom 28. Februar 2018 | 17:01
Von
Status: Master (4839 Beiträge, 1171x hilfreich)
Sie zählen grundsätzlich zum Umsatz und sind daher auch der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn Ihre Leistung steuerpflichtig ist und Sie nicht die Kleinunternehmerregelung beanspruchen.
Zum Gewinn zählen Sie i.E. nicht, da zwar der erstattete Betrag Betriebseinnahme ist, Sie aber die Kosten als Betriebsausgabe dem entgegensetzen.
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