Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

21. April 2005 Thema abonnieren
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! Frage
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Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Hallo,

Fahrtkosten zwischen Wohnung un Arbeitsstätte:

Hauptwohnung zur Arbeitsstätte: 230 Arbeitstage (Ulruba/Krankheit bereits abgezogen) wird mit Monatskarten belegt

Nebenwohnsitz zur Arbeitsstätte: Zugfahrten (einfach 350 km) 34 Mal im Jahr

Wo gebe ich diese beiden Fahrtkostenerstattungen in der Steuererklärung genau an ???? Letzteres ist mir unklar. Ich habe keinen eigenen Hausstand, somit keine doppelte Haushaltsführung (also keine Fahrkostenabrechnung möglich ?)

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6 Antworten
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#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Doppelte Haushaltsführung (die mangels eines eigenen Hausstandes nicht vorliegt) wird hierfür auch nicht verlangt.

Man muß lediglich glaubhaft machen, daß am weiter weg gelegenen Wohnsitz der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" liegt und man diesen "nicht nur gelegentlich" aufsucht. Bei 34 Fahrten im Jahr (häufiger als einmal alle 2 Wochen) sollte dies kein Problem sein.

Rechtsgrundlage: R 42 Abs. 1 Satz 6-8 LStR (amtliche Lohnsteuerrichtlinien).

Man trägt die Kosten dort ein, wo Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte vorgesehen sind und erläutert dies ggf. kurz auf einem Beiblatt.

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#2
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Habe ich versucht dort einzutragen, oben 230 Tage, dann meine Montaskarten und wenn ich dann die Zugfahrkarten eingeben und die 34 Tage, dann ist es eine falsche Berechnung ??

Bei den 230 Tagen habe ich natrülich schon Urlaub und Krankeitstage abgezogen...nimmt das Programm nicht an.

Was tun ??

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#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

PC-Programme für die Steuererklärung sind leider nicht so schlau, daß sie für alle Sonderfälle funktionieren. :(

Einfachste Lösung: Papiervordruck und Kugelschreiber plus evtl. ein selbst erstelltes Zusatzblatt. Habe ich jedenfalls immer so gemacht. :)

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#4
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun gut, hat vielleicht Jemand noch eine
Idee ? Habe das programm Steuersparerklärung !

Grüße und Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Bei einer 5-Tage-Woche arbeitet man etwa 220-230 Tage im Jahr, je nach Länge des Urlaubs. Wenn man krank war dann noch weniger.

Du kannst also nicht 230 normale Fahrten und zusätzlich 34 Fahrten am Wochenende gelltend machen. Dazu müsstest Du 264 Tage gearbeitet habe.

Der richtige Eintrag lautet also:
196 Tage zur Hauptwohnung

34 Tage zur Zweitwohnung. Eine Aufteilung zwischen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrten mit dem PKW ist dabei möglich, sowohl im Formular als auch im Steuerprogramm.

Die Steuersparerklärung kenne ich und diese Software kann dieses mit Sicherheit. Die streikt nur, wenn man falsche Eingaben macht.

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#6
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich probiere es und gebe Bescheid, danke Unsterblich

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