Fahrtkosten trotz Dienstwagen absetzen?

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)
Fahrtkosten trotz Dienstwagen absetzen?

Ich habe einen Dienstwagen, den ich mit 1% monatlich versteuern muss. hinzu kommen die 0,03% pro km zw. Firma & Wohnung. Kann ich die Fahrtkosten für die Fahrten zur Arbeit absetzen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Ja, weil diese von deinem Gehalt abgezogen werden. Wenn der Arbeitgeber dir aber diese Kosten erstattet, dann darfst du diese nicht absetzen.

Gruß



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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo scaglietti,

Du kannst beruhigt Deine Fahrtkosten ansetzen, da Du auch deine geltwerten Bezüge angibst werden diese eh gegengerechnet. Also ansetzen.

Auf der anderen Seite, was der Finanzbeamte nicht merkt...


Gruß,
Jumpel

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Der Ansatz der Fahrtkosten (Entfernungspauschale) ist absolut rechtmäßig und kann daher auch angesetzt werden, wenn der Finanzbeamte es merkt.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sofern keine Pauschalversteuerung vorgenommen wird, ist der Ansatz möglich.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Auch bei Pauschalversteuerung des Dienstwagens kann die Pendlerpauschale geltend gemacht werden.

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5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Gut, falsch formuliert. Die pauschal besteuerten Leistungen mindern den Werbungskostenabzug. Insofern ist ein Abzug unter dem Strich nicht möglich.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
Die pauschal besteuerten Leistungen mindern den Werbungskostenabzug. Insofern ist ein Abzug unter dem Strich nicht möglich.


Die Antwort ist allerdings irreführend im Zusammenhang mit der hier gestellten Frage.

Wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% pro Entfernungskilometer pauschal versteuert wird, dann kann die Entfernungspauschale in vollem Umfang geltend gemacht werden.

Wenn jedoch der AN zusätzlich zum Dienstwagen und dessen Pauschalversteuerung (1% + 0,03%)auch noch eine pauschal versteuerte Erstattung für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhält, dann mindert dies den Werbungskostenabzug. Dass hier so eine Zahlung des AG erfolgt, ergibt sich jedoch nicht aus der Fragestellung.



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