Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

23. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
scd
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Seit Jahren machen mein Mann und ich Fahrten mit dem eigenen PKW zur Arbeitsstätte geltend.

Bereits letztes Jahr forderte uns das Finanzamt mit geeigneten Unterlagen (Inspektionsrechnung o.ä.) einen Nachweis anzutreten. Die Unterlagen suche ich jetzt zusammen, aber ich frage mich bzw. Euch ob das überhaupt statthaft ist bzw. ob es hierzu Urteile gibt.

LG

Dagmar

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie weit ist denn der Weg zur Arbeit?

Wenn er weiter als 56km ist und Du damit den Höchstbetrag für Fahrten zw. Whg. und Arbeitsstätte von 5113€ (für 2003)überschreitest, dann musst Du glaubhaft machen, dass diese Werbungskosten tatsächlich entstanden sind.

Selbstverständlich kann das Finanzamt wie für alle anderern Werbungskosten auch verlangen, dass nachgewiesen wird, dass die Fahrten tatsächlich durchgeführt wurden.

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#2
 Von 
Dernie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 123x hilfreich)

Das kann man durchaus auch mit Benzinquittungen machen.
Mein Finanzamt (Bergheim) hat sich zwar ein bißchen quergestellt, aber letztendlich (nach Klage, allerdings auch wg. Entfernungsdifferenzen) dann doch eingesehen, daß dem Nachweis genüge getan wurde. ;-)

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