Fahrt zum Finanzamt = Betriebsausgabe?

27. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
u1000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrt zum Finanzamt = Betriebsausgabe?

Hallo zusammen,

über Elster erledige ich meine Einkommensteuererklärung und Gewerbesteuererklärung.
Meine EÜR gebe ich immer in Papierform ab.

Gerne wüsste ich, ob ich die Fahrt zum Finanzamt bei der ich die EÜR abgebe als Betriebsausgabe (km * 2 * 0,30 EUR) berechnen darf.

Vielen Dank im Voraus
Peter

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4844 Beiträge, 1171x hilfreich)

Grundsätzlich sind dies Steuerberatungskosten bzw. Selbstkosten für die Steruerklärung, die nicht abziehbar sind. In diesem Fall könnte man von einer der Einkunftsart zuzuordnen Betriebsausgabe ausgehen, die abziehbar wäre.

Seit dem VZ 2017 ist die Anlage EÜR (BMF, Mitteilung v. 30.3.2017) online abzugeben. Das FA wird wohl keinen Härtefall erkennen, wenn Sie die restliche Steuerklärung per ELSTER erledigen. Wenn Sie dann noch die Kosten für die Fahrt geltend machen, wo ein Brief selbst als Einschreiben wohl günstiger wäre, wird Sie das FA vielleicht noch schneller auf die Pflicht zur elektronischen Abgabe hinweisen! :-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
u1000
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Cyber,

danke für Ihre Antwort.


Zitat (von Cybert.):

Seit dem VZ 2017 ist die Anlage EÜR (BMF, Mitteilung v. 30.3.2017) online abzugeben.


Autsch! :)
Dann erübrigt sich ja meine Frage sowieso
Ich weiß schon was ich heute machen werde... Anlage EÜR ich komme :)

Eine Frage habe ich noch an Sie. In meiner Excel-EÜR war eine detaillierte Auflistung der Einnahmen (Kunde, Rechnungsnummer etc.) das alles muss ich nun nicht mehr abgeben sondern lediglich die "nackten Zahlen"?

Beste Grüße und danke nochmal

-- Editiert von u1000 am 28.05.2018 09:26

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.816 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen