Erziehungsgeld / Steuer nachzahlen

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lilika
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsgeld / Steuer nachzahlen

Hallo,

ich habe Erziehungsgeld in die Steuererklärung eingetragen, obwohl ich das nicht machen müsste, weil dieses Einkommen steuerfrei ist. Finanzamt hat es natürlich zu dem versteuerten Einkommen dazugerechnet und jetzt müssen wir Steuer nachzahlen. Kann ich in diesem Fall ein Widerspruch einreichen, wenn ja, wie begründe ich das am besten?

Vielen Dank im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Na eben GENAUSO, wie Sie es selbst gesagt haben. Lässt sich wahrscheinlich aber auch mit einem Telefonat regeln. Spart enorm viel Zeit (Dem Mensch beim Finanzamt übrigens auch).

Auf jeden Fall die Monats-Frist beachten!

(An welcher Stelle haben Sie das denn in der Erklärung eingetragen?)

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#2
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Achso, falls telefonisch, fragen Sie den Bearbeiter/in, wie es sich mit der Nachzahlung verhält, wenn er innerhalb der Zahlungsfrist einen neuen Bescheid erlässt, brauchen Sie nur den geringeren Betrag zahlen. Kommt der Bescheid NICHT in dieser Zeit, müssten Sie das volle Geld zahlen und bekommen später die Differenz erstattet ODER Sie müssen dann doch Einspruch einlegen und um AUSSETZUNG DER VOLLZIEHUNG bitten, und dann brauchen Sie den Teil der aufs Erziehungsgeld entfällt, nicht zahlen.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das Erziehungsgeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Natürlich muss es in die Steuererklärung eingetragen werden. Es wird ja auch explizit danach gefragt. Wenn man die Eintragung nicht vornimmt, dann kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden. Außerdem dürfte es für das Finanzamt sowieso offensichtlich sein, dass Du Erziehungsgeld erhalten hast.

Da das Erziehungsgeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, kann es auch zu einer Steuernachzahlung kommen.

Ich kann daher nicht erkennen, was ein Einspruch bringen soll. Ich gehe davon aus, dass der Steuerbescheid korrekt ist.

Fehlerhaft ist der Bescheid nur dann, wenn das Erziehungsgeld tatsächlich in vollem Umfang als zu versteuerndes Einkommen gewertet wurde. Ich vermute jedoch, dass es nur zur Berechnung des Progressionsvorbehaltes zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wurde. Das wäre dann korrekt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lilika
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt habe ich noch eine Frage: unterliegt das Erziehungsgeld (kein Elterngeld) wirklich dem Progressionsvorbehalt. Kann ich das irgendwo nachlesen?
Ich habe das in der Zeile 27, Anlage N eingetragen

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Lilika,

Erziehungsgeld unterliegt (im Gegensatz zu Elterngeld und Mutterschaftsgeld) nicht dem Progressionsvorbehalt. Der Eintrag in der Anlage N war falsch. Du solltest Einspruch! einlegen, Begründung etwa so:
In der Einkommensteuererklärung habe ich irrtümlich einen Betrag in Höhe von XXX in Zeile 27 in Anlage N eingetragen. Es handelte sich nicht um Elterngeld, sondern um Erziehungsgeld, welches nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Ich bitte, dies zu berichtigen.

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 11.07.2008 00:35:47

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lilika
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Stefan, bin ich froh das der Eintrag falsch war.

Danke auch an alle für eure Antworten!

MfG

Lilika

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Reckoner hat natürlich Recht.

Ich habe da irgendwie auch das Elterngeld mit dem Erziehungsgeld verwechselt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Das Elterngeld wurde mit dem ESt-Gesetz 2007 in den Progressionsvorbehaltskatalog aufgenommen.

Das Erziehungsgeld stand dort nie drin. Das Elterngeldgesetz soll allerdings das Erziehungsgeldgesetz ablösen. Ich schätze mal, da das Elterngeld meist höher als das Erziehungsgeld ausfallen wird, wollte der Fiskus da nicht leer ausgehen *lach*.

Demnach dürfte es fürs Erziehungsgeld auch nur noch Altfälle geben, sofern es tatsächlich ein "ersetzen" von dem alten Gesetz ist, aber DAS wiederum gehört hier ja nicht hin.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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