Salü,
angenommen, es liegen schon rechtskräftige Steuerbescheide für 2002 und 2006 vor. Von 2000-2003 war Stpfl. Student.
Jetzt erst erfährt er, dass man die Studiumsauslagen für die Jahre 2000-2003 als Werbungskosten absetzten kann.
Geht das auch jetzt noch (zusammen mit der Erklärung für 2007), trotz bestehender Bescheide für 2002 und 2006?
Ziel ist natürlich die Steuerminderung hierdurch für 2007 und ggf. weitere Jahre.
Erststudium 2000-2003 Werbungskosten, jetzt noch geltend machen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Eugenie:
Erststudium erst ab 2004 Sonderausgaben wegen Gesetzesänderung, davor aber Werbungskosten lt. BFH-Rechtsprechung.
Student hat nichts falsch gelesen odere falsch verstanden.
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Also wie ich das verstehe, liegen für 2001 und 2003 noch keine Steuerbescheide vor?
2001 ist nichts mehr zu machen.
Für 2003 kannst Du noch bis zum 31.12.2007 die Erklärung einreichen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Studienkosten als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben angesehen wurden.
Der Verlust ändert dann automatisch deine nächste Veranlagung und wird bei Dir wohl in 2006 berücksichtigt.
@becksgold
Für 2002 und 2003 liegen laut Aussage des Fragestellers bereits rechtskräftige Steuerbescheide vor. Dann ist da jetzt nichts mehr zu machen.
Aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, erschließt sich mir nicht so ganz, wie jetzt noch die Steuererklärung 2003 abgegeben werden könnte.
Danke bislang!
Steuerbescheid liegt für 2002 vor, für 2003 nicht!
Die Hintergrundinfo, die zu dieser Frage führte:
http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dssid=2050&dsmid=5263
http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/hochschulpolitik/t-kosten-fuer-erststudium-sind-werbungskosten-17.html
http://www.steuerlinks.de/sr-erststudium-aufwendungen-bis-einschliesslich-2003-als-werbungskosten-absetzbar.html
Doch aufgrund neuer Urteile können ehemalige Studenten ihre Kosten jetzt noch
für die Jahre 2003 und früher als Werbungskosten geltend machen und so auch ohne Einkünfte eine schöne Steuerersparnis erzielen. Aber lesen Sie selbst die Einzelheiten.
(Zitat aus letztem Link, Hervorhebung von mir)
Und: spielt es für die Absetzung als Werbungskosten mittels "Verlustvortrag" eine Rolle, ob ein Stipendium oder BAföG im betreffenden Jahr bezogen wurde?
Ich fasse die ganze Rechtssprechung dazu mal schnell zusammen:
Der BFH hat am 01.03.2006 entschieden (XI R 33/04
:
Liegt für ein Verlustentstehungsjahr (hier 2003) kein Einkommensteuerbescheid vor, kann eine Verlusfeststellung im Rahmen der Festsetzungsfristen erfolgen. 2003 + 4 Jahre = bis zum 31.12.2007. Dies auch dann, wenn es sich um eine Arbeitnehmerveranlagung handelt.
Ab den Jahr 2007 geht das nicht mehr, da das BMF den § 10 d Abs. 4 EStG
dahingehend geändert hat, dass ein Verlust nur noch nachträglich festgestellt werden kann, wenn da FA pflichtwidrig dieses versäumt hatte.
Für 2003 noch Verluste geltent zu machen steht also nichts im Wege.
@becksgold
Als Reaktion auf das genannte Urteil des BFH wurde der § 46 Abs. 2 Nr 1 EStG
geändert und zwar unbegrenzt rückwirkend (§ 52 Abs. 55j EStG
).
Deine Zusammenfassung stimmt daher nicht. Das Urteil des BFH ist inzwischen komplett hinfällig geworden, auch für Veranlagungszeiträume vor 2007.
Vielmehr geht es um eine aktuelle Gesetzesänderung mit dem Jahressteuergesetz 2008. Damit wird die 2-Jahresgrenze im § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG
aufgehoben und zwar rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2005.
Darüber hinaus und das ist hier interessant, gilt diese Änderung für alle Steuerfälle, die am Tag der Verkündung dieses Gesetzes noch offen sind.
Auf dieser Basis kann die Steuererklärung 2003 noch abgegeben werden. Das muss spätestens bis zur Verkündung des Jahrssteuergesetzes 2008 erfolgen, die täglich erwartet wird. Eine Abgabe am 31.12.2007 dürfte zu spät sein.
Das Jahressteuergesetz wurde heute (28.12.2007) veröffentlicht. Damit entfällt das genannte Schlupfloch ab sofort.
hh: Stimmt. Siehe hier:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3150.pdf
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