Hallo, ich bin im Begriff meine erste Steuererklärung aufzusetzen.
Folgendes ist mir hier aber total unklar: Und zwar habe ich 2015-2016 eine vom Jobcenter finanzierte Umschulung (Zweitausbildung anderer Berufsbereich) erfolgreich abgeschlossen. In dieser Zeit habe ich mir u.a. einen Computer gekauft den ich auch für die Ausbildung brauchte und würde diesen gerne von der Steuer absetzen.
Ich weiß dass ich während der Ausbildung keine Steuer bezahlt habe und somit womöglich gar keinen Anspruch auf Steuerrückzahlung habe. Sollte ich es dennoch versuchen? Fällt diese Zweitausbildung die ich erfolgreich abgeschlossen habe nicht unter Werbungskosten?
Ich habe unmittelbar nach der Ausbildung angefangen Vollzeit zu arbeiten und neben dem Job zu studieren (Auf Zweitausbildung aufbauendes Studium).
Hier bin ich mir sehr sicher, dass das Studium unter Werbungskosten fällt und ich hier einiges zurückkriegen würde.
Ich bin mir jedoch die ganze Zeit unsicher ob ich die Jahre 2015-2016 (Umschulung JC) überhaupt angeben soll.
Bei meinem Glück mit finanziellen Dingen fällt denen eher ein dass ich irgendwas zurückzahlen muss.
Obwohl man sagen muss dass Ausbildung + Festanstellung + Studium alle im gleichen Arbeitsbereich sind und zeigen, dass die Ausbildung es absolut wert war und ich dadurch eine Festanstellung + Studium erreicht habe.
Also ist es ratsamer meine Steuererklärung erst ab Beginn meiner Festanstellung + Studium 2017 anzugeben und auf die Umschulung über Jobcenter finanzierten Jahre zu verzichten?
Erststeuererklärung: Fragen zu Umschulung (Zweitausbildung) + Studium
16. September 2018
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Frage vom 16. September 2018 | 13:44
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Erststeuererklärung: Fragen zu Umschulung (Zweitausbildung) + Studium
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#1
Antwort vom 16. September 2018 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47620 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Ich weiß dass ich während der Ausbildung keine Steuer bezahlt habe und somit womöglich gar keinen Anspruch auf Steuerrückzahlung habe.
Wenn Du ein Ausbildungsgehalt bekommen hast, dann lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung wahrscheinlich nicht. Ohne Ausbildungsgehalt kann jedoch ein Verlustvortrag entstehen.
Zitat:Also ist es ratsamer meine Steuererklärung erst ab Beginn meiner Festanstellung + Studium 2017 anzugeben und auf die Umschulung über Jobcenter finanzierten Jahre zu verzichten?
Wenn es sowieso keine Steuererstattung gibt, dann macht die Abgabe der Steuererklärung auch keinen Sinn.
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