Wenn ein geerbtes Grundstück für seine 80 m langen Erschließungsleitungen auf eine Dienstbarkeit angewiesen ist:
Erkennt das Finanzamt diesen Umstand als Mangel an und senkt deshalb Grundstückswert und Steuer?
Gruß juris123
Erbschaftssteuer Grundstück
20. Dezember 2015
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Frage vom 20. Dezember 2015 | 11:41
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 7x hilfreich)
Erbschaftssteuer Grundstück
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 12:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Es steht dem Steuerpflichtigen grundsätzliche frei, z.B. per Gutachten nachzuweisen, dass der vom Finanzamt angenommene Wert zu hoch ist. Andernfalls wird das Finanzamt für ein unbebautes Grundstück den Bodenrichtwert ansetzen.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 17:03
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 7x hilfreich)
Danke HH,
für den Beitrag. Der Gutachter ist beauftragt. Wollte vorab erkunden, ob die Abhängigkeit von einer Dienstbarkeit wert- und steuermindernd anerkannt wird.
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