Erbschaftssteuer - Doppelbesteuerung

19. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
cl765
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Doppelbesteuerung

Guten Tag,

ich habe von einer Großtante aus Luxemburg geerbt und dem luxemburgischen Staat die Erbschaftssteuer entrichtet. Nun stellt sich für mich die Frage, ob der deutsche Staat ebenfalls das Recht auf eine Besteuerung im Sinne der Erbschaftssteuer hat, da ich als Erbe deutscher bin.
Leider konnte ich dazu nichts über Google finden. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

PS: Kapitalvermögen und Wertpapiere lagen in Luxemburg. Zusätzlich gab es ein Ferienhaus in Frankreich, aber kein Vermögen in DE.

-- Editiert mallecko am 19.09.2012 11:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Da sich kein Vermögen in Deutschland befunden hat und die Verstorbene keine Inländering war, gibt es in Deutschland auch keine Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 ErbStG )

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#2
 Von 
cl765
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

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