Erbschaft, Hausverkauf, EInkommenssteuer 2010

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Valaskjalf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft, Hausverkauf, EInkommenssteuer 2010

Hallo, ich habe im Jahr 2010 durch eien Erbschaft ein Eigenheim erworben, in welchem ich jedoch nicht wohnen wollte.
Habe dieses für 75.000€ verkauft und mit eine Eigentumswohnung gekauft. Erbschaftssteuer fiel keine an, da ich das leibliche Kind war und unter der Freigrenze lag.

Nun ist die Steuererklärung für 2010 fällig, und mir schwant fürchterliches.

Mein Vater hat das Eigenheim weniger als 10 Jahre bewohnt, da es ein Neubau war.

Fallen nun für mich als Verkäufer der Immobilie Steuern an?
bei grob überschlagenen 30% wären das 22.500€!

Kann ich Ausgaben durch den Wohnungskauf geltend machen, bzw. die Renovierungskosten und Einrichtungskosten?

Ich bin durch Schwangerschaft meiner Frau und Arbeitsverlust in ALG II gerutscht und de Fakto Pleite bis auf meine Eigentumswohnung.

Sollte solch eine Forderung kommen, werde ich dieser nicht nachkommen können. Was für Konsequenzen wird das für mich haben?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Fallen nun für mich als Verkäufer der Immobilie Steuern an?
bei grob überschlagenen 30% wären das 22.500€ <hr size=1 noshade>


Zunächst einmal kommt hier nur die Spekulationssteuer in betracht und die fällt nicht auf den gesamten Kaufpreis, sondern nur auf den Gewinn an. Sollte der erzielte verkaufspreis daher niedriger sein als der damals gezahlte Kaufpreis, so sind sogar Verluste entstanden.

Spekulationssteuer fällt aber auch dann nicht an, wenn das Haus seit der Anschaffung selbstgenutzt war. Ein leerstand zwischen dem Tod Deines Vaters und dem Verkauf gilt nach meiner Einschätzung auch als Eigennutzung, so dass auch aus diesem Grund keine Steuern anfallen.

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich Ausgaben durch den Wohnungskauf geltend machen, bzw. die Renovierungskosten und Einrichtungskosten? <hr size=1 noshade>


Steuerlich geltend machen kann man im Zusammenhang mit dem Kauf der Wohnung nur Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG .

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#2
 Von 
Valaskjalf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt nunmal keinen Kaufpreis, das ist es ja.
Das haus war ein neubau, mein Vater hat die Wohnung von seinem Vater gebaut bekommen und diese wurde dann überschrieben an ihn.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Das haus war ein neubau, mein Vater hat die Wohnung von seinem Vater gebaut bekommen und diese wurde dann überschrieben an ihn.


Dann gibt es statt des Kaufpreises aber Herstellungskosten.


Ich bin aber sowieso der Auffassung, dass seit Fertigstellung Eigennutzung vorliegt und somit der verkauf schon aus diesem Grunde nicht steuerpflichtig ist.

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