Erbsache Grundbesitz

17. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.07.2012 07:44:57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbsache Grundbesitz

Hallo,
bei einem Nachlaß wird für eine Erbengemeinschaft in der Steuererklärung der Bodenrichtwert für eine Wohnung angegeben, der nur die Hälfte des ehemaligen Kaufpreises beträgt. Wird dieser niedrige Wert vom Finanzamt anerkannt und wenn ja, wie läßt sich dann der anteilige Verkaufswert ermitteln? Wenn dieser höher sein wird, fällt dann bei einem sofortigen anteiligen Verkauf der Immobilie für diese Differenz Steuer an?
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Der Bodenrichtwert beschreibt alleine den Wert des Grundstücks ohne Gebäude. Da hier offensichtlich ein Gebäude auf dem Grundstück steht, muss dessen Wert natürlich hinzugerechnet werden. In so einem Fall ist der Grund und Boden mit dem Bodenreichtwert eher zu hoch bewertet, da dieser von einem unbebauten Grundstück ausgeht.

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