Hallo Zusammen,
mein Bruder und ich haben seit dem 01.10.2016 eine Erbengemeinschaft. Es geht um eine Immobilie mit monatlicher Kaltmiete von 780€. Das Verhältnis zu meinem Bruder ist sehr schlecht. Daher war es nicht möglich eine gemeinsame Steuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 zu den Mieteinnahmen zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Ich habe daher meine Steuererklärung 2016 und 2017 ohne Angabe der Mieteinnahmen bei meinem Finanzamt eingereicht. Die Steuererklärung zum Thema "Mieteinnahmen" möchte ich aber so schnell wie möglich nachholen.
-mit welchen rechtlichen Folgen muss ich wegen der Nichteinreichung der Mieterträge 2016 und 2017 rechnen?
-soll ich mich mit meinem Finanzamt wegen dem Thema in Verbindung setzen und eine Selbstanzeige machen oder einfach die Steuererklärung zu den Mieterträgen (mein Anteil) einreichen?
-kann ich eine separate Steuererklärung mit meinem Anteil zu den Mieterträgen beim Finanzamt einreichen?
-wie funktioniert so etwas?
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Retep72
Erbengemeinschaft, gemeinsame Steuererklärung für Mieteinnahmen
7. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 7. August 2018 | 06:05
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbengemeinschaft, gemeinsame Steuererklärung für Mieteinnahmen
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. August 2018 | 10:13
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Die Erbengemeinschaft ist verpflichtet, eine eigene Steuererklärung über die "Einheitlich und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen" abzugeben.Zitatmein Bruder und ich haben seit dem 01.10.2016 eine Erbengemeinschaft. :
Zwangsgeld um die Abgabe der Erklärung zu erzwingen, Schätzung der Einkünfte (trotz Schätzung bleibt die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung bestehen), die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung, aber auch bereits die Nichtabgabe der Erklärung kann den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Da die Veranlagungsarbeiten für 2016 eigentlich bereits abgeschlossen sind, ist es zumindest für die Erklärung 2016 bereits soweit!Zitat-mit welchen rechtlichen Folgen muss ich wegen der Nichteinreichung der Mieterträge 2016 und 2017 rechnen? :
Warum erstellen Sie nicht einfach die entsprechende Erklärung und geben sie ohne Unterschrift Ihres Bruders ab?Zitat-soll ich mich mit meinem Finanzamt wegen dem Thema in Verbindung setzen und eine Selbstanzeige machen oder einfach die Steuererklärung zu den Mieterträgen (mein Anteil) einreichen? :
-kann ich eine separate Steuererklärung mit meinem Anteil zu den Mieterträgen beim Finanzamt einreichen?
-wie funktioniert so etwas?
taxpert
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#3
Antwort vom 7. August 2018 | 22:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Eugenie,
besten Dank für Ihre Nachricht.
Die Warmmiete beträgt 1.100€/Monat. Diese wird vom Mieter auf unser Gemeinschaftskonto (Und-Konto) überwiesen. Die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung betragen 320€ (WEG-Kosten + Rücklage).
Danke im Voraus.
Viele Grüße
RETEP72
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 8. August 2018 | 14:29
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Eugenie,
danke für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
Retep72
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