Elternhaus kaufen mit Ratenzahlung - welche Steuern fallen an.

8. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tschousi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)
Elternhaus kaufen mit Ratenzahlung - welche Steuern fallen an.

Hallo zusammen.

Ich (23) bin gerade im Gespräch mit meiner Mutter (48), Ihren Hof zu übernehmen. Es ist ein alter Bauernhof, aber wir haben keine Tiere oder sonstige Landwirtschaft, die aktiv betrieben wird mehr, lediglich ca 60 Äpfelbäume sowie einige Hektar Wald und Wiesen. Meine Mutter hat das Grundstück inklusive Haus, Wald etc. schätzen lassen und da kamen in etwa 2500.00 raus. Da ich den Hof einmal eh erben würde, hatten wir uns auf eine Summe von 100.000 Euro für die Übergabe geeinigt, allerdings bin ich nicht in der Lage, alles auf einmal zu zahlen, daher war meine Idee, Ihr das in "Raten" zurückzuzahlen - auf eine Zeit von 10 bis 20 Jahren. Nun ist allerdings die Frage, wie und ob man das ganze regeln kann, um sowenig Steuern wie möglich zu zahlen. Lässt sich diese Ratenzahlung überhaupt notariell regeln? Meine Idee war, dass Sie mir den Hof einfach überschreibt und ich Ihr dann privat diese Zahlung leiste, allerdings weiß ich nicht, in welchem Rahmen das wäre und ob sich das mit dem Gesetz schneiden würde. Hat hier jemand einen Lösungsansatz? Falls ja, welche Steuern würden dabei anfallen?

Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Hilfe!

-- Editier von Tschousi am 08.06.2016 23:26

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Steuern fallen hier zwischen "gar keine" und einem 5-stelligen Betrag an! Es kommt ganz darauf an, WIE die derzeitige Situation ist, WAS genau gemacht werden wird und WANN man das Ganze durchführt!

Je nachdem, wie das WIE beantwortet werden muss, ergeben sich unterschiedlichste Gestaltungsmöglichkeiten beim WAS und WANN! So etwas ist definitiv nichts für eine kurze Frage in einem Forum, sondern gehört eindeutig in die Hände eines -im Bereich L+F versierten!- Steuerberaters!

Tun Sie sich und Ihrer Mutter den Gefallen und investieren hier ein bisschen Geld in eine professionelle Beratung!

taxpert, von der dunklen Seite der Macht!

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von taxpert):Steuern fallen hier zwischen "gar keine" und einem 5-stelligen Betrag an!
"Gar keine" wird m.E. an der Grunderwerbssteuer scheitern.

Leider falsch, das einzige was man bei dem Sachverhalt sicher sagen kann, ist, dass Grunderwerbsteuer definitiv keine anfällt.

"Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
§ 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
1. ...
6. der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind ...."

Alles andere ist auf Veräußererseite und / oder Käuferseite völlig offen, wie zutreffend dargestellt zwischen null und 5-stellig, wobei ich auch knapp sechsstellig im ungünstigen Fall für möglich halte ...
Steuer null ist bei passender Gestaltung höchstwahrscheinlich machbar.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tschousi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)

Natürlich wird noch ein Steuerberater dazugeholt, aber es war einfach interessant, welche Möglichkeiten man hat. Wenn die Mutter dem Sohn das Grundstück einfach so übertragen würde, ohne jegliche Zahlungen, würden dann Steuern anfallen oder ist das wieder Situationsbedingt?

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#5
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Natürlich wieder situationsbedingt :-)
"Es ist ein alter Bauernhof, aber wir haben keine Tiere oder sonstige Landwirtschaft, die aktiv betrieben wird mehr, lediglich ca 60 Äpfelbäume sowie einige Hektar Wald und Wiesen."
Also mehrere Möglichkeiten. Es könnte Privatvermögen, Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen oder beides (gemischt) sein. Wird land- und forstwirtschaftliches Vermögen in das Privatvermögen überführt, sind stille Reserven (Unterschied zwischen Buchwert und -vereinfacht- Zeitwert) zu versteuern, auch ohne Verkauf oder ohne das Geld fließt.
Daher ist bevor man irgendeine Aussage zum Thema Steuern machen kann, der aktuelle "Status" der Grundstücke zu klären. Und zwar verbindlich aus ertragsteuerlicher Sicht. Die Aussage keine Tiere, nicht aktiv betrieben etc. hat dafür erstmal keine Bedeutung. Auch die Bewertungsrechtliche Eiordnung in Grundvermögen Betriebsvermögen oder LuF-Vermögen hat hier keine Bedeutung.

P.S. Auch die Aufgabe der eigenen Bewirtschaftung mit anschließender Verpachtung der Flächen an Landwirt kann (muss aber nicht) immer noch Landwirtschaft sein, also Vorsicht.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Selbst das Wissen, ob nun die Betriebsausgabe dem FA gegenüber bereits erklärt wurde oder nicht, lässt noch mehrere Varianten der künftigen Gestaltung offen, die ...
1. jetzt zu einer Steuer für die Mutter führen können, oder
2. jetzt NICHT zu einer Steuer für die Mutter, aber später zu einer Steuer für den Sohn führen können, oder
3. weder jetzt noch später zu einer Steuer führen können!

Die notwendige Sachverhaltsbeschreibung des Falles würde mindestens drei DIN A4 Seiten einnehmen, die Antwort darauf -mit allen Fallgestaltungen die möglich sind!- etwa 10-15 Seiten!

Das ist definitiv NICHTS für ein Forum, insbesondere weil L+F Besonderheiten aufweist, die auch nicht jeder StB im Griff hat!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Das ist definitiv NICHTS für ein Forum, insbesondere weil L+F Besonderheiten aufweist, die auch nicht jeder StB im Griff hat!
taxpert


Ja, LuF wird sogar beim StB-Examen nicht gelehrt und geprüft, dafür gibt es eine Zusatzqualifikation mit entsprechender Prüfung "landwirtschaftliche Buchstelle". Wer als StB (-Gesellschaft...) diesen Zusatz führt hat die Sachkundeprüfung in dem Bereich erfolgreich abgelegt ist und sollte entsprechend fit sein.

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