Eltern, Mieteinnahmen

19. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)
Eltern, Mieteinnahmen

Hallo,

ich würde gern mit meinen Eltern zusammen bauen.. Die Eltern sollen aus der Haftung aussen vor bleiben und als Mieter einziehen. Nun möchte ich aber nicht unbedingt die Mieteinnahmen noch versteuern müssen. Kann man das anders regeln.. Beispielsweise als Schenkung?

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Nun möchte ich aber nicht unbedingt die Mieteinnahmen noch versteuern müssen.

Warum nicht? Das spart doch im Regelfall Steuern, wenn man das Ganze geschickt aufzieht.

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#2
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

hmm.. du stimmst mich nachdenklich.. wie denn zum Beispiel??

Grüße

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was ist denn geplant ? ZFH ?

Wieviel soll fremdfinanziert werden ?

Grundstück schon vorhanden ? Gehört wem ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Versteuert werden muss nur der Gewinn.

Von den Mieteinnahmen werden daher folgende Beträge jeweils anteilig im Verhältnis der Wohnflächen zueinander abgezogen:
- 2% der Herstelungskosten pro Jahr für die Dauer von 50 Jahren (AfA)
- Der Zinsanteil der Darlehensraten
- Reparaturkosten, soweit sie nicht direkt einer Wohnung zugeordnet werden können
- Reparaturkosten für die vermietete Wonung in vollem Umfang
- usw.

Nebenkosten sind dabei normalerweise ein durchlaufender Posten.

Wenn nach Abzug der genannten Beträge von der eingenommenen Miete ein negativer betrag herauskommt, dann spart man dadurch Steuern.

Wenn Deine Eltern mindestens 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete als Miete bezahlen, dann wird so etwas vom Finanzamt anerkannt.

Wenn die Miete zwischen 56% und 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, dann kann das Finanzamt den Nachweis einer Gewinnerzielungsabsicht verlangen. Über einen Zeitraum von 30 Jahren muss dann ein Gewinn im steuerlichen Sinn erzielt werden können.

Bei einem Neubau führt dieses Modell auch bei 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete typischerweise zu einem Verlust aus Vermietung und Verpachtung im steuerlichen Sinn, es sei denn Ihr habt eine ungewöhnlich hohe Eigenkapitalquote.

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

es sei denn Ihr habt eine ungewöhnlich hohe Eigenkapitalquote

Wieso denn 'es sei denn' ?

Dann zieht man die Sache eben anders auf und baut statt einem ZFH eben zwei ETW.

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#6
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Ein großes Dankeschön an hh!

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Bist Du sicher, daß Du die Details jetzt schon drauf hast ?

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