Einsatzwechseltätigkeit - Lohnt es sich die betreffenden Zeilen auszufüllen?

8. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
sherry_16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Einsatzwechseltätigkeit - Lohnt es sich die betreffenden Zeilen auszufüllen?

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zur Steuererklärung.

Wenn man vom Vorgesetzten ein Schreiben bekommt, dass man an z.B. 221 Tagen im Jahr zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr an verschiedenen Einsatzorten tätig war, kann man das ja unter Anlage N, Punkt 61 und 62 eintragen.

Wir bekommen da jetzt bei 221 Tagen x 6 Euro einen Betrag von 1326 Euro raus.

Was bedeutet der Betrag, den bekommen wir doch nicht ganz ersetzt oder? Wir davon ein Teil ersetzt oder läuft das Prozentual? Lohnt es sich die betreffenden Zeilen auszufüllen?

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüsse
sherry_16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, dieser Betrag wird für das Errechnen der Steuer von deinem Einkommen abgezogen. Du zahlst also für diesen Betrag keine Steuern.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Es lohnt sich aber auf jeden Fall, die Zeilen auszufüllen, es sei denn Du arbeitest im Niedriglohnbereich und musst sowieso keine Steuern zahlen.

Wieviel Steuern Du damit sparst hängt von der Höhe Deines Einkommens ab und auch davon, ob der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 920€ bereits durch andere Werbungskosten ausgeschöpft wird, z.B. Fahrten zur Arbeit.

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#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Bitte denke auch dran, dass unter Umständen in deinem Fall die tatsächlichen Fahrtkosten abzugsfähig sein können bzw. die 0,30€ pro gefahrenen KM und nicht pro EntfernungsKM. Das kann sehr viel ausmachen.

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