Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2017

16. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
thesysde
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)
Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2017

Hallo!
Ich bin Kleinunternehmer nach §19 und von der Umsatzsteuer befreit.
Ich muss ja für 2017 nun auch die EÜR ausfüllen.
Ich hab schon im Internet gesucht, aber eine wirklich klare Antwort gab es nicht - jedenfalls nicht für mich.
Mein Umsatz lag bei ca. 4000€ - Gewinn ca. 800€.
Ich teile das mal für dieses Beispiel wir folgt auf:
Einnahme 4000€
Einkauf mit Porto und Verpackungskosten 3080€
Telefon/Internet 120€


Ich habe jetzt folgendes eingetragen:
Gewinnermittlung Zeile 11: 4000€
Betriebsausgaben Zeile 25: 3080€
Sonstg. Ausgaben Zeile 40 120€
Es sind also alles Bruttobeträge.

Ist das so richtig?
Ich bin mir da mit Zeile 12 (nicht steuerbare Umsätze) nicht sicher.
Muss ich da das gleiche wie in Zeile 11 eintragen? Oder nichts in 11 und nur in 12?
Oder habe ich sonst noch etwas vergessen?

mfg
Olaf

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Nicht steuerbare Umsätze wären Umsätze IM Ausland.
Da Sie offenbar aus dem Inland versenden und diese steuerbaren Umsätze der Kleinunternehmerregelung unterliegen, brauchen Sie nichts in Zeile 12 eintragen.
Im Übrigen ist die Eintragung von Bruttobeträgen richtig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
thesysde
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Gelöscht...sorry

-- Editiert von thesysde am 16.03.2018 23:13

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#3
 Von 
thesysde
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Nicht steuerbare Umsätze wären Umsätze IM Ausland.
Da Sie offenbar aus dem Inland versenden und diese steuerbaren Umsätze der Kleinunternehmerregelung unterliegen, brauchen Sie nichts in Zeile 12 eintragen.
Im Übrigen ist die Eintragung von Bruttobeträgen richtig.



Sorry, hatte das aus Versehen als "Antwort" geschrieben.

Hallo!
Was mich wundert ist, das es den Text davor gibt:
Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs.1 UstG)
Das Wort "umsatzsteuerlicher" verwirrt mich, da ich mit der USt. ja nichts am Hut habe.
Aber du sagst, dass ich in meinem Fall nur die Bruttobeträge in den Zeilen 11, 25 und 40 eintragen muss?

mfg
Olaf

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Aber Sie sind doch umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer! Einen anderen Kleinunternehmer gibt es im Steuerrecht nicht.
Im Übrigen erbringen Sie umsatzsteupflichtige Leistungen. Die Umsatzsteuer wird von Kleinunternehmern lediglich nicht erhoben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7118 Beiträge, 1487x hilfreich)

Zitat:
Ich muss ja für 2017 nun auch die EÜR ausfüllen.


Ich empfehle dringendst einen Kurs bei der IHK zum Thema Buchhaltung / Rechnungswesen und Steuersachen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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