Einnahme-Überschuss Rechnung

11. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sockenlady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einnahme-Überschuss Rechnung

Hallo,
Kann mir jemand Informationen zu folgenden Fragestellungen geben.
Mich hat etwas verwirrt das lt Handelsgesetzbuch Musskaufmann ist wer Waren ankauft und verkauft,ob weiterverarbeitet oder nicht, und das diese Musskaufleute BILANZPFLICHTIG sind .
Fällt der Kaufmann aus dem HGB dann damit aus ? .. Denn schliesst dies nicht auch Kleingewerbetreibende mit ein ? ( verkauf von waren )

Wenn ein Kleingewerbetreibender die MWSt nicht ausweist , rechnet er gleichzeitig die Vorsteuer aus seinen Einkäufen heraus ?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirk Radtke
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 20x hilfreich)

Moin,

Zur Frage 2)

Du kaufst ein für Brutto gleich Netto und Du Verkaufst Brutto gleich Netto! D. h. Alle Ausgaben werden mit dem Bruttobetrag (incl. 16%) eigebucht! Beim Verkauf Schreibst Du eine Rechnung Verkaufswert x,xx! Das wars! Also NIE + 16%!!!!!!!!!!

Zur Frage 1)

M. E. ist für Dich erstmal die §4 (3) EStG (Einnahmen-Überschußrechnung) aktu!

Die Frage ist aber ist es wirklich günstiger für Dich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG zu Arbeiten? Kaufst Du Deine Waren bei nicht Händlern oder Kleinunternehmer? Oder Bei "Normalen Unternehmer"?

Das ist noch zu prüfen!

MfG

Dirk Radtke




-----------------
"*****"

( - editiert von Admin - )

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sockenlady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Einkauf bei Grosshändlern .

Einkaufen ohne Vorsteuer ? .. das is mir nicht ganz klar .. ich kaufe zb auch Büromaterial ein .. ganz normal im Laden . ich hab die Vst doch immer dabei ..
Frage mich nur ob ich die als Ausgabe deklarieren kann wenn ich auf der anderen Seite RE ohne Mwst ausweise .

Der momentan zu erwartende Gewinn liegt im maximal 3stelligen Bereich ..
danke für Info

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirk Radtke
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 20x hilfreich)

Moin,

Also:

Jeder der Dir etwas in Rechnung stellt berechnet + 7% oder +16%!

Das ist für Dich eine Ausgabe!! Immer der Bruttobetrag!!

Wenn Du Kleinunternehmer bist oder bei Kleinunternehmern einkaufst ist der Betrag OHNE +7% oder 16%!

Wenn DU jemanden eine Rechnung schreibst (als Kleinu.) sieht es so aus:
Fall 1
1 x 15,90 15,90

Endbetrag 15,90

Als "normaler" sieht es so aus:
Fall 2


1 x 15,90 15,90
+16% 2,54
Endbetrag 18,44


Bei Fall 1 Du brauchst und kannst KEINE Umsatzsteuerveranlagung machen!

Bei Fall 2 Du musst eine Umsatzsteuer machen! Du kannst bei allen Kosten die mit Vorsteuer behaftet sind Deine eingenommene Umsatzsteuer abziehen!

Verstanden? Nein dann melde Dich!

MfG

Dirk Radtke

-----------------
"*****"

( - editiert von Admin - )

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sockenlady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

okay .. ich bin Fall 1 :) .. nur ist mir noch nie zu Ohren gekommen das ich im Laden jemand sagen höre : Guten Tag ich bin Kleinunternehmer .. bitte verkaufen Sie mir Ihre Ware ohne Mwst .

Klar ist das wenn ich meine Ausgaben und Einnahmen aufstelle : a ) auf den AR niemals der begriff MWst auftaucht .. und ich aus den ER die gezahlte Steuer rausrechnen muss , da ich sie nicht geltend machen darf als Ausgabe ,, soweit hab ich das jetzt ..
Nur das mit dem Einkaufen .. das ist für mich ein neues Feld ..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dirk Radtke
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 20x hilfreich)

Moin,

>okay .. ich bin Fall 1 .. nur ist mir noch nie zu Ohren gekommen das ich im Laden jemand sagen höre : Guten Tag ich bin Kleinunternehmer .. bitte verkaufen Sie mir Ihre Ware ohne Mwst <

Das wirst Du auch nie hören!!

Aber DU hörst zum Beispiel bei mir:

Ich werde meine Rechnung nicht mit USt (oder MwSt) schreiben!!! Damit kann kein anderer Vorsteuer auf meiner Rg. abziehen! Weil es keine Steuer gibt!!!;)

MfG

Dirk Radtke

-----------------
"*****"

( - editiert von Admin - )

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kleinunternehmer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

obwohl es eigentlich da schon steht, würde ich gerne noch einmal ein Bestätigung haben.

Wenn ich als Kleinunternehmer Ware (egal wo) einkaufe, z.B. für 100,-- netto ^= 116,-- brutto, so habe ich in meiner Einnahmen-/Überschußrechnung den Bruttobetrag, also 116,-- einzugeben?
Habe ich das richtig verstanden?
Das heißt dann auch, das ein Posten "gezahlte Umsatzsteuer" unter Ausgaben bei mir nicht erscheint?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dirk Radtke
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 20x hilfreich)

Bingo!!!!!!!!!!!!!!!

Genauso! Du Setzt alle Deine Kosten (=Ausgaben) mit dem Endbetrag lt Rechnung ab! Also keine Spaltung von Kaufpreis und Vorsteuer! Genauso Rechnest Du alle Einnahmen (Deine Rg NATÜRLICH ohne USt!) zusammen und die differenz von beiden ist dann Dein positiver oder negativer Gewinn!

Alles klar??

MfG

Dirk Radtke

-----------------
"*****"

( - editiert von Admin - )

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen