Hallo,
Kann mir jemand Informationen zu folgenden Fragestellungen geben.
Mich hat etwas verwirrt das lt Handelsgesetzbuch Musskaufmann ist wer Waren ankauft und verkauft,ob weiterverarbeitet oder nicht, und das diese Musskaufleute BILANZPFLICHTIG sind .
Fällt der Kaufmann aus dem HGB dann damit aus ? .. Denn schliesst dies nicht auch Kleingewerbetreibende mit ein ? ( verkauf von waren )
Wenn ein Kleingewerbetreibender die MWSt nicht ausweist , rechnet er gleichzeitig die Vorsteuer aus seinen Einkäufen heraus ?
Einnahme-Überschuss Rechnung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Moin,
Zur Frage 2)
Du kaufst ein für Brutto gleich Netto und Du Verkaufst Brutto gleich Netto! D. h. Alle Ausgaben werden mit dem Bruttobetrag (incl. 16%) eigebucht! Beim Verkauf Schreibst Du eine Rechnung Verkaufswert x,xx! Das wars! Also NIE + 16%!!!!!!!!!!
Zur Frage 1)
M. E. ist für Dich erstmal die §4 (3) EStG
(Einnahmen-Überschußrechnung) aktu!
Die Frage ist aber ist es wirklich günstiger für Dich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG
zu Arbeiten? Kaufst Du Deine Waren bei nicht Händlern oder Kleinunternehmer? Oder Bei "Normalen Unternehmer"?
Das ist noch zu prüfen!
MfG
Dirk Radtke
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"*****"
( - editiert von Admin - )
Einkauf bei Grosshändlern .
Einkaufen ohne Vorsteuer ? .. das is mir nicht ganz klar .. ich kaufe zb auch Büromaterial ein .. ganz normal im Laden . ich hab die Vst doch immer dabei ..
Frage mich nur ob ich die als Ausgabe deklarieren kann wenn ich auf der anderen Seite RE ohne Mwst ausweise .
Der momentan zu erwartende Gewinn liegt im maximal 3stelligen Bereich ..
danke für Info
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Moin,
Also:
Jeder der Dir etwas in Rechnung stellt berechnet + 7% oder +16%!
Das ist für Dich eine Ausgabe!! Immer der Bruttobetrag!!
Wenn Du Kleinunternehmer bist oder bei Kleinunternehmern einkaufst ist der Betrag OHNE +7% oder 16%!
Wenn DU jemanden eine Rechnung schreibst (als Kleinu.) sieht es so aus:
Fall 1
1 x 15,90 15,90
Endbetrag 15,90
Als "normaler" sieht es so aus:
Fall 2
1 x 15,90 15,90
+16% 2,54
Endbetrag 18,44
Bei Fall 1 Du brauchst und kannst KEINE Umsatzsteuerveranlagung machen!
Bei Fall 2 Du musst eine Umsatzsteuer machen! Du kannst bei allen Kosten die mit Vorsteuer behaftet sind Deine eingenommene Umsatzsteuer abziehen!
Verstanden? Nein dann melde Dich!
MfG
Dirk Radtke
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( - editiert von Admin - )
okay .. ich bin Fall 1 .. nur ist mir noch nie zu Ohren gekommen das ich im Laden jemand sagen höre : Guten Tag ich bin Kleinunternehmer .. bitte verkaufen Sie mir Ihre Ware ohne Mwst .
Klar ist das wenn ich meine Ausgaben und Einnahmen aufstelle : a ) auf den AR niemals der begriff MWst auftaucht .. und ich aus den ER die gezahlte Steuer rausrechnen muss , da ich sie nicht geltend machen darf als Ausgabe ,, soweit hab ich das jetzt ..
Nur das mit dem Einkaufen .. das ist für mich ein neues Feld ..
Moin,
>okay .. ich bin Fall 1 .. nur ist mir noch nie zu Ohren gekommen das ich im Laden jemand sagen höre : Guten Tag ich bin Kleinunternehmer .. bitte verkaufen Sie mir Ihre Ware ohne Mwst <
Das wirst Du auch nie hören!!
Aber DU hörst zum Beispiel bei mir:
Ich werde meine Rechnung nicht mit USt (oder MwSt) schreiben!!! Damit kann kein anderer Vorsteuer auf meiner Rg. abziehen! Weil es keine Steuer gibt!!!;)
MfG
Dirk Radtke
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( - editiert von Admin - )
Hallo,
obwohl es eigentlich da schon steht, würde ich gerne noch einmal ein Bestätigung haben.
Wenn ich als Kleinunternehmer Ware (egal wo) einkaufe, z.B. für 100,-- netto ^= 116,-- brutto, so habe ich in meiner Einnahmen-/Überschußrechnung den Bruttobetrag, also 116,-- einzugeben?
Habe ich das richtig verstanden?
Das heißt dann auch, das ein Posten "gezahlte Umsatzsteuer" unter Ausgaben bei mir nicht erscheint?
Bingo!!!!!!!!!!!!!!!
Genauso! Du Setzt alle Deine Kosten (=Ausgaben) mit dem Endbetrag lt Rechnung ab! Also keine Spaltung von Kaufpreis und Vorsteuer! Genauso Rechnest Du alle Einnahmen (Deine Rg NATÜRLICH ohne USt!) zusammen und die differenz von beiden ist dann Dein positiver oder negativer Gewinn!
Alles klar??
MfG
Dirk Radtke
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( - editiert von Admin - )
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